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17 Titel
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 3
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König Georg Podiebrad von Böhmen verbündet sich mit Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg und seinen Brüdern, den Markgrafen
Johann, Albrecht und Friedrich d. J. von Brandenburg, unter Festlegung gegenseitiger Maßnahmen zur Beilegung ihrer Streitigkeiten.
Riedel, Cod. dipl. Brand. II. 5, S. 47 ff.
1459 April 25.
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 4
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Markgraf Albrecht von Brandenburg vermittelt eine Einigung zwischen König Georg Podiebrad von Böhmen und dem Kurfürsten Friedrich
II. von Brandenburg sowie dem Herzog Wilhelm von Sachsen über mehrere zwischen Böhmen und Sachsen strittige namentlich benannte
Schlösser, Städte, Märkte und Dörfer.
1459 April 25.
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 5
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Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg bevollmächtigt Heinz Kracht, Witche Kathewitz, Hans von der Czuche und Meister Sigismund
Rotenburg, als seine Prokuratoren und Anwälte, bei König Georg Podiebrad von Böhmen auf Ladung Zdenko von Sternbergs vorzusprechen,
um sich rechtlich zu verantworten.
1460 Mai 18.
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 6
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Die Herzöge Wilhelm und Albrecht von Sachsen vermitteln einen Ausgleich in den Streitigkeiten zwischen König Georg Podiebrad
von Böhmen und Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg, kündbar nach drei Wochen in Berlin oder Prag, und setzen zur Beilegung
von Streitigkeiten und Übergriffen wegen der von Topperg - Leute von Herzog Heinrich IX. von Großglogau - einen Tag auf St.
Dorotheen [06. Februar] in Senftenberg fest.
1462 Januar 17.
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 7
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König Georg Podiebrad von Böhmen und Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg schließen nach Beendigung ihrer Feindseligkeiten
und Fehden ein Bündnis miteinander auf der Grundlage des Bündnisvertrages von 1459 April 25 und beschließen zur Beilegung
der Grenzstreitigkeiten zwischen Herzog Heinrich IX. von Schlesien und Großglogau sowie Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg
eine Einberufung ihrer Räte.
Riedel, Cod. dipl. Brand. II. 5, S. 63 f (nach Orig. im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien).
1462 Juni 5.
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 8
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Die päpstlichen Nuntien und Kardinäle, Bischof Peter von Augsburg und Erzbischof Hieronymus von Kreta, sowie die Pfalzgrafen
Johann und Sigmund bei Rhein vermitteln zwischen König Georg Podiebrad von Böhmen und Markgraf Albrecht von Brandenburg einen
Friedensschluss bis zum nächsten Bartholomäustag [24. August] oder zwei Tage danach mit Sonnenaufgang bis zum Michaelistag
[29. September]und vereinbaren eine Zusammenkunft der Parteien am St. Gallentag [16. Oktober] in Regensburg sowie den Austausch
der Gefangenen.
1462 August 22.
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VII. HA, Allg. Urkundensammlung Nr. 751
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König Ladislaus II. von Böhmen beglaubigt die Edelleute Burjan von Gutstein, Benessius von Colowrat und Jodocus von Einsiedel
als Gesandte beim Kurfürsten Albrecht Achilles von Brandenburg.
1473 August 25.
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 10
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Der kaiserliche Notar Blasius, Kleriker der Diözese Prag, transsummiert auf Befehl des Königs Ladislaus II. von Böhmen zwei
im Wortlaut eingerückte Urkunden:
1486 April 5.
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 11
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Bischof Johannes von Wardein, oberster Kanzler des Königs von Böhmen und Ungarn, erteilt freies und sicheres Geleit für die
Kurfürsten Friedrich III. von Sachsen und Johann Cicero von Brandenburg, Administrator Ernst von Magdeburg, Herzog Georg von
Sachsen sowie ihr Gefolge zu einer Zusammenkunft auf der Landesgrenze zwischen Luckau und Herzberg.
1489 Mai 5.
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 12
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König Ladislaus II. von Böhmen erklärt, dass er sich mit den Kurfürsten Bertold von Mainz, Hermann von Köln, Johannes von
Trier, Pfalzgraf Philipp, Friedrich III. von Sachsen und Johann Cicero von Brandenburg wegen der bei der Wahl von Maximilian
I. zum römischen König, zu der er nicht eingeladen war, entstandenen Irrungen gütlich geeinigt hat und dass er die Wahl anerkennt,
als ob er selbst dabei gewesen wäre.
1489 Juni 16.
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 13
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König Ladislaus II. von Böhmen usw. verspricht dem Kurfürsten Johann Cicero von Brandenburg, der bisher verhindert war, die
böhmischen Lehen in Empfang zu nehmen, dass ihm diese Verzögerung nicht zum Schaden gereiche.
1496 Juni 24.
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 14
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Joachim von Bredow, Bischof von Brandenburg, transsummiert auf Bitte des Kurfürsten Johann Cicero von Brandenburg die im Wortlaut
eingerückte Urkunde des Königs Ladislaus II. von Böhmen usw. von 1496 Juni 24 für den Kurfürst, in der jener diesem, der bisher
verhindert war, die böhmischen Lehen in Empfang zu nehmen, verspricht, dass ihm die Verzögerung nicht zu Schaden gereicht.
o.D.
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 16
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Der kaiserliche Notar Johannes Schrag bestätigt eine vor ihm ergangene Verhandlung zwischen dem Kurfürsten Joachim und Markgrafen
Albrecht von Brandenburg einerseits und den Gesandten des Königs Ladislaus II. von Böhmen usw. (Heinrich Tunckel, Herr zu
Bredow und Landvogt in der Niederlausitz, und Ritter Caspar von Köckeritz) andererseits, wobei die ersteren erklären, dass
sie die vom König von Böhmen anlässlich der Heirat seines Sohnes Ludwig geforderte Steuer - der Bern oder das Berngeld genannt
- von ihren böhmischen Lehen und Pfandstücken nur einmalig und aus Freundschaft zu geben gewillt sind; unbeschadet ihrer Privilegien
und Freiheiten.
1512 August 9.
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 17
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Johannes, Abt des Zisterzienserklosters Lauckheim, transsummiert die im Wortlaut eingerückte Urkunde des Königs Ladislaus
II. von Böhmen usw. einerseits und der Markgrafen Johann Cicero und Albrecht Achilles von Brandenburg andererseits von 1454
Mai 06 über den friedlichen Vergleich ihrer eventuell entstehenden Streitigkeiten durch Schlichtung ihre Räte.
1528 April 13.
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 20
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Johannes, Abt des Zisterzienserklosters Lauckheim, vidimiert den im Wortlaut eingerückten Bündnisvertrag des Königs Ladislaus
II. von Böhmen mit Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg von 1473 November 11.
1528 April 13.
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 21
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Johannes, Abt des Zisterzienserklosters Lauckheim, vidimiert den im Wortlaut eingerückten Bündnisvertrag des Königs Ladislaus
II. von Böhmen mit Markgraf Friedrich d. Ä. von Brandenburg-Bayreuth von 1508 Dezember 29.
1528 April 13.
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VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Böhmen Nr. 19
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Johannes, Abt des Zisterzienserklosters Lauckheim, vidimiert die im Wortlaut eingerückte Urkunde des Königs Georg Podiebrad
von Böhmen von 1459 April 25 über den Abschluss einer Erbverbrüderung mit Kurfürst Friedrich II. und den Markgrafen Johann
Cicero, Albrecht Achilles sowie Friedrich d. J. von Brandenburg.
1528 April 13.
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