Daniel Ludwig Albrecht wurde am 6. Juni 1765 in Berlin und geboren und starb am 27. Mai 1835 ebenfalls in Berlin. Er besuchte
ab 1779 das Joachimsthal'sche Gymnasium und studierte anschließend
1784 - 1787 Rechtswissenschaften in Halle. Sein weiterer Lebenslauf:
1.9.1787 Auskultator am Stadtgericht Berlin
danach weiteres Studium [bis 1793]
1793 Hofgerichtsrat in Bromberg
1794 kommissarisch versetzt nach Thorn
1797 "Regierungsrat" in Thorn, das heißt Mitglied des Justizkollegiums
1798 Kammergerichtsrat in Berlin; als solcher beteiligt an der neuen Kriminalordnung von 1806
1804 Vortragender Rat im Justizdepartement
1807 Mitglied der Friedensvollziehungskommission in Memel als Bearbeiter der Kriminalsachen
1808 Vortragender Rat für Rechtsangelegenheiten beim König
28.6.1809 Geheimer Oberjustizrat im Justizministerium
13.12.1810 Geheimer Kabinettsrat, Leiter des königlichen Zivilkabinetts
1817 Mitglied des Staatsrats
1819 Mitglied der Immediatkommission.
Hier interessiert in erster Linie seine Tätigkeit als Kabinettsrat. Albrecht wurde 1810 von Stein selbst - bekannt ist dessen
Abneigung gegen die Kabinettsräte - als Nachfolger Sack's vorgeschlagen. Er war damit der erste Chef des königlichen Zivilkabinetts
im modernen Sinn, d. h. Leiter eines Expeditionsbüros, das für alle speziell auf die Krone ausgerichteten Bedürfnisse - wie
z. B. Personalfragen - zuständig war. Albrecht eignete sich für dieses Amt besonders, da er keinen eigenen politischen Ehrgeiz
kannte. Boyen beurteilt ihn in diesem Zusammenhang als einen "
sehr rechtschaffenen Mann und Guten Praktischen Jurist, jedoch
ohne besondere Staats-Ansichten
".
Albrecht trug dem König alle Zivilangelegenheiten vor, soweit sie nicht Hardenberg selbst wahrnahm oder sie anderen Ministern
zuwies, hielt den geschäftlichen Verkehr zwischen König und Staatskanzler aufrecht und vermittelte zwischen beiden; er wurde
bis kurz vor seinem Tod vom König zu vertraulichen Berichten über die verschiedensten Probleme aufgefordert.
Als 1811/12 die Frage auftauchte, ob sich Preußen mit Frankreich oder Russland verbünden sollte, vertrat Albrecht die Meinung,
dass ein schwächerer Staat sich immer dem mächtigsten anschließen müsse, also Frankreich. Obwohl er dann schon sehr bald die
schwierige Lage der Verbündeten erkannte, machte er trotzdem in einer Denkschrift vom 17. Dezember 1812 den Entschluss zum
Krieg gegen Frankreich völlig vom Verhalten Österreichs abhängig. Während des Krieges legte er unter anderem Meinungsverschiedenheiten
zwischen Friedrich Wilhelm III. und Hardenberg bei, wodurch er sich endgültig das Vertrauen des Königs erwarb. Bei den Verhandlungen
zur Gründung des Deutschen Bundes stimmte er im Gegensatz zu Boyen für eine Einziehung Schlesiens mit Glatz und der beiden
Lausitzen. Das Verfassungsversprechen des Königs sah Albrecht als bindend an, wollte allerdings die Ausführung nicht überstürzen.
Daneben befürchtete er stets, dass sich das Volk die einmal gegebenen Versprechungen eines Tages gewaltsam erobern könnte.
Die Absicht Albrechts, 1830 den Dienst zu verlassen, wurde vom König zurückgewiesen [BPH, Rep. 192 Nl W. L. G. zu Sayn-Wittgenstein
V 1, 14]. Seit Anfang 1834 wurde er von seinem späteren Nachfolger Christian Müller unterstützt. Auf die Nachricht von seinem
Tod schrieb am 29. Mai 1835 Friedrich Wilhelm III. an den [ältesten] Sohn Albrechts:
"Durch den Tod Ihres Vaters, den Sie Mir melden, ist eine langjährige Geschäftsverbindung zwischen Mir und ihm getrennt worden.
Die unermüdliche Tätigkeit in der Erfüllung seines Berufes, seine unerschütterliche Rechtlichkeit und seine Anhänglichkeit
an Meine Person hatten Mir ihn theuer und werth gemacht, und indem Ich Ihnen über den Verlust eines so wackern Vaters Mein
herzliches Beileid bezeige, kann Ich es Mir nicht versagen, Ihnen zugleich Meinen eigenen Schmerz darüber zu erkennen zu geben."
Der Staatskanzlerposten wurde nach Hardenbergs Tod bekanntlich nicht mehr besetzt. Damit entfiel auch die bevorzugte Stellung
eines Staatskanzlers im königlichen Kabinett. In einer ersten Abteilung nahm jetzt ein Minister die staatlichen Sachen wahr,
in einer zweiten Abteilung Albrecht, der auch die Papiere Hardenbergs übernahm, die Kabinettsangelegenheiten im engeren Sinn.
Nach Albrechts Tod sind diese Papiere offensichtlich in das Geheime Staatsarchiv gelangt. Sie wurden ihrem Inhalt entsprechend
an den verschiedensten Stellen untergebracht und wahrscheinlich noch vor Einführung des Provenienzprinzips im Jahre 1881 öfters
umgeordnet; zu erkennen sind diese Umordnungen an den verschiedenen Signaturen, die großenteils auf den alten Aktendeckeln
noch erhalten sind. Bei Einführung des Provenienzprinzips sind die Akten wieder zusammengesucht - wobei verschiedenes nicht
mehr aufzufinden war - und gemeinsam unter VI. HA Nl Daniel Ludwig Albrecht verzeichnet worden, da sie sich zuletzt im Besitz
Albrechts befunden hatten. Doch stammen die vorliegenden Papiere ausschließlich aus dem Nachlass Hardenbergs (Staatskanzleramt).
Während des zweiten Weltkrieges wurde der Nachlass in den Flakturm Friedrichshain verlagert; es entstanden geringe Verluste.
Die Schriftstücke sind bis auf Ausnahmen (Nr. 40) gut erhalten, jedoch oft nur schwer zu lesen. Sie sind überwiegend in französischer
Sprache verfasst. Ein ausführlicher Orts-, Personen- und Sachindex findet sich am Ende des Repertoriums. Bei der Neuverzeichnung
Anfang 1961 wurde aus praktischen Gründen die alte Signierung aufgehoben; eine Konkordanz zwischen den alten und den neuen
Bandnummern befindet sich im Findbuch. Kassationen fanden bei dem Wert des Bestandes nicht statt.
Bliß, März 1962