Inhaltliche Charakterisierung
ZUR BEHÖRDE:
Zu den landwirtschaftlichen Angelegenheiten zählten seit der Einführung der Ministerialverwaltung durch die Stein-Hardenbergschen Reformen drei lange Zeit getrennte Aufgabenbereiche:
Die eigentlichen Landwirtschaftsangelegenheiten (ländliche Besitz-, Kultur- und Produktionsverhältnisse etc.), die Angelegenheiten der königlichen bzw. fiskalischen Domänen und Forsten sowie die Gestütsverwaltung.
Trotz der eminenten Bedeutung für die preußischen Reformen ab 1807 (Bauernbefreiung, Regulierung der Besitzverhältnisse, Ablösung der Feudallasten, Gemeinheitsteilungen) wurden die Zuständigkeiten für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten auf zentraler Ebene zunächst nicht in einer eigenständigen Behörde organisatorisch zusammengefasst, sondern wurden im Ministerium des Inneren neben Anderem bearbeitet.
Die Domänen- und Forstsachen wurden bis 1835 vom Finanzministerium verwaltet, von 1835 bis 1848 vom Hausministerium, anschließend bis 1878 wieder vom Finanzministerium. Bei diesen Ressortunterstellungen stand der Aspekt des Staatsvermögens- bzw. der Staatseinkünfte im Vordergrund. Dieser Verwaltungszweig wurde v.a. im Hausministerium sehr eigenständig unter der Bezeichnung "Generalverwaltung der Domänen und Forsten" geführt.
Die Gestütsverwaltung hingegen gehörte bis 1848 zu den Hofbehörden und wurde vom Oberstallmeister bzw. dem Obermarstallamt wahrgenommen.
Im Revolutionsjahr 1848 wurde, als Zugeständnis an die zunehmende Bedeutung des gewerblich und kaufmännisch tätigen Bürgertums, ein eigenes Ministerium für Handel und Gewerbe geschaffen, ein Ressort, das (mit einer kurzen eigenständigen Zwischenperiode von 1817-1825) zuvor wechselweise dem Innen- bzw. dem Finanzministerium zugeordnet war. Diesem neuen Ministerium waren kurzzeitig auch die landwirtschaftlichen Angelegenheiten zugeschlagen worden, was sich aber wegen der Aufgabenfülle und des Aufgabenzuschnitts nicht als sinnvoll erwies. So wurde am 25. Juni 1848 durch Allerhöchsten Erlass (Anm. 1) ein eigenständiges Ministerium für landwirtschaftliche Angelegenheiten durch Abspaltung vom Handelsministerium geschaffen.
Bereits im Gründungsjahr erhielt das neue Ministerium auch die Zuständigkeit für das Gestütswesen (Anm. 2). Es folgte 1849 die Zuständigkeit für das Deich- und Deichgenossenschaftswesen (Anm. 3).
Der erste preußische Landwirtschaftsminister wurde der Jurist und Stadtsyndicus Julius Gierke (Anm. 4). Er verblieb nur bis zum September 1848 im Amt. Bis 1854 wurde das Amt des Landwirtschaftsministers von den Innenministern Otto Th. v. Manteuffel (Anm. 5) und Ferdinand von Westphalen (Anm. 6) mitverwaltet, ein Zeichen für die noch geringe Bedeutung dieses Ressorts im Kabinett. Erst der 1854 eingesetzte jüngere Bruder Manteuffels (Karl Otto) (Anm. 7) verwaltete das Ministeramt hauptamtlich.
Das Ministerium beschäftigte sich zunächst vorrangig mit den Rahmenbedingungen und Auswirkungen der Regulierungen der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse bzw. der Ablösungen von Lasten und Diensten (die konkrete Durchführung oblag dabei auf regionaler Ebene den General- (bzw. Spezial-)kommissionen), die sich noch weit bis über die Mitte des Jahrhunderts hinzogen. Weiterhin zählten auch Fragen der Landeskultur und des Hochwasserschutzes bzw. Deichwesens sowie der pflanzlichen und tierischen Produktion zum Ressort. Bedeutend wurden auch die Grundkreditangelegenheiten, das landwirtschaftliche Genossenschafts- und das Siedlungswesen sowie die landwirtschaftlichen Bildungseinrichtungen. Insbesondere in den wichtigen Zoll- und Handelsfragen stand das Ministerium weitgehend auf der Seite der Großagrarier. Seine Minister waren bis zum Ersten Weltkrieg daher auch durchweg Vertreter der konservativen bis freikonservativen Richtung.
Das Ministerium war weiterhin in vielen Angelegenheiten mitbeteiligt, so bei der Veterinärpolizei und der Aufsicht über die Rentenbanken. Das Veterinärwesen einschließlich der Veterinärpolizei und des tierärztlichen Ausbildungswesens (später: Hochschulen) ging 1872 vollständig an das Landwirtschaftsministerium über (Anm. 8), ebenso 1874 und 1876 das landwirtschaftliche Kreditwesen (Anm. 9)
Der größte Ressortzuwachs erfolgte 1878, als im Rahmen des "Allerhöchsten Erlasses betr. die anderweite Ordnung der Geschäftskreise mehrerer Ministerien" vom 7. Aug. 1878 (Anm. 10) sowie des "Gesetzes betr. die Abänderungen der gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeiten des Finanz-Ministers, des Ministers für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten und des Ministers für Handel und Gewerbe" vom 13. März 1879 (Anm. 11) die bis dahin dem Finanzministerium unterstellte Verwaltung der Domänen und Forsten an das Landwirtschaftsministerium überging, das von da an die Bezeichnung: Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten trug.
Die innere Gliederung des Ministeriums kannte ab 1880 drei Abteilungen: die Abt. I für landwirtschaftliche und Gestüts-Angelegenheiten, die Abt. II für Domänen und die Abt. III für Forst- und Jagdwesen (Anm. 12), welches zuvor mit der Domänenverwaltung vereint war. Die umfangreiche Abteilung für Landwirtschaft wurde 1907 geteilt. Die nunmehrige Abt. I A erhielt die Zuständigkeit für "handels- und wirtschaftspolitische Angelegenheiten, Maßnahmen zur Förderung des landwirtschaftlichen Betriebes und der Tierzucht, für veterinärpolizeiliche Angelegenheiten, für Genossenschafts-, Kredit und Unterrichtswesen", die Abt. I B diejenige für "wasserwirtschaftliche Angelegenheiten, für Moorkultur und Fischereisachen, für Angelegenheiten der Auseinandersetzungsbehörden und der inneren Kolonisation, sowie für Rentenbanken, für Feldpolizei und Jagdsachen".
1895 erhielt das Ministerium vom Kultusministerium die Zuständigkeit für das ländliche Fortbildungsschulwesen übertragen (Anm. 13).
Im Ersten Weltkrieg und in der Nachkriegszeit bestimmten Fragen der Ernährungs- und Versorgungssicherheit sehr weitgehend die Tätigkeit im Ministerium, das zum personalstärksten preußischen Ministerium (Anm. 14) anwuchs. Dabei differenzierte sich die Gliederung der Abt. I A weiter bis zu fünf Unterabteilungen, wobei die Abt. A I IV für Gestütswesen und Tierzucht zuständig war. Die Abt. I B widmete sich den umfangreichen Aufgaben v.a. im Bereich der Wasserwirtschaft, des Deichwesens und des Landeskultur- und Siedlungswesens. Ab 1921 trat noch die "Abwicklungsstelle Wasserbau" hinzu, die die Aufgaben des aufgelösten Ministeriums der öffentlichen Arbeiten im Bereich Wasserbau übernahm und auch die Überleitung der an das Reich übergehenden Wasserbaukompetenzen organisieren sollte. Die Abteilungen II (Domänen) und III (Staatsforsten) blieben unverändert. Aufgrund der Aufgabenfülle in den Unterabteilungen wurden diese anfangs der 1920iger Jahre teilweise zu eigenen Ministerialabteilungen erhoben, wobei die "Abwicklungsstelle" zur Abt. VII geschlagen wurde. Die innere Gliederung des Ministeriums war seitdem folgende:
Abt. I: Zentral- und Personalverwaltung, Staats- und Verwaltungsangelegenheiten, allg. landwirtschaftliche Angelegenheiten
Abt. II: Staatsdomänen, domänenfiskalische Fischereien, Bäder, Weinbaubetriebe
Abt. III: Staatsforsten und forstfiskalische Fischereien
Abt. IV: Tierzucht und Gestütsverwaltung
Abt. V: Veterinärverwaltung
Abt. VI: Siedlungssachen, Landeskultur- und Moorwesen, Fischereihoheits- und Jagdsachen, nichtstaatliches Forstwesen, Dünensachen
Abt. VII: Landeskulturbauwesen, Wasserbau- und Wasserwirtschaft, Wasserstraßen.
Von 1918 bis 1921 war Otto Braun (Anm. 15) Landwirtschaftsminister (bis Jan. 1919 gemeinsam mit Adolf Hofer, USPD), da er aufgrund seiner Tätigkeit im Deutschen Landarbeiter-Verband als Experte für Agrarpolitik galt. Seine Pläne zu einer großen Agrarreform zu Lasten der Großgrundbesitzer scheiterten jedoch. Nachfolger waren (nach einer kurzen Amtszeit von Prof. Dr. Hermann Warmbold) die studierten Landwirt Dr. Hugo Wendorff (Anm. 16) und Dr. Heinrich Steiger (Anm. 17). Nach dem "Preußenschlag" 1932 verwaltete der Ministerialdirektor Fritz Mussehl (Anm. 18) kurzzeitig das Amt, bevor er durch den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, Magnus Freiherr von Braun (Anm. 19), der das preußische Landwirtschaftsministerium als Reichskommissar führte, abgelöst wurde. Diesem folgten Alfred Hugenberg (Anm. 20) und ab Juni 1933 der NS-Ideologe Walther Darré (Anm. 21).
1933 wurden mehrere Zuständigkeiten an andere Ressorts abgetreten, v.a das landwirtschaftliche Kreditwesen, Wegebau- und Wegerechtsangelegenheiten sowie das landwirtschaftliche Bildungswesen und der Wetterdienst.
Nachdem die personale Vereinigung mit dem Reichsernährungsministerium bereits seit 1932 bestand, wurde das preußische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten mit Wirkung zum 1. Jan. 1935 mit dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter dem Namen Reichs- und Preußisches Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (ab 1938 nur noch: Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft) vereinigt. Die Forst- sowie die Jagdsachen waren bereits Ende 1933 aus dem Ministerium ausgeschieden und als Landesforstamt (in Jagdsachen firmierte die Behörde als "Landesjägermeister") dem Ministerpräsidenten unterstellt worden. Das Landesforstamt wurde mit Gesetz vom 3. Juli 1934 (Anm. 22) mit dem Reichsforstamt vereinigt.
Mit der Überführung in eine Reichsbehörde endete 1935 die fast 90-jährige Geschichte der (eigenständigen) zentralen preußischen Landwirtschaftsverwaltung seit 1848. Es kam jedoch noch zu einer größeren Behörden-Umorganisation mit Folgen auf die Über-lieferungsgeschichte, als es mit der Bestallung des "Generalinspektors für Wasser und Energie" am 27. Juli 1941 (Anm. 23) in der Folge zur weitgehenden Abgabe der Abt. VII an diesen kam, und zwar einschließlich der Vorakten aus preußischer Zeit (darunter diejenigen 1921 vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten übernommenen) bis teilweise Ende des 19. Jahrhunderts zurück.

AMTLICHE PUBLIKATIONEN:
- Ministerialblatt der Preußischen Verwaltung für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 1905-1933, fortgesetzt durch:
- Ministerialblatt des Preuß. Landwirtschaftsministeriums und der Landesforstverwaltung, 1933-1934
- Beiträge zur landwirtschaftlichen Statistik von Preußen, 1877-1901, fortgesetzt durch:
- Statistische Nachweisungen aus dem Gebiete der landwirtschaftlichen Verwaltung in Preußen, 1904-1936
- Amtliche Mitteilungen aus der Abteilung für Forsten des Preußischen Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, 1904-1936

DIENSTSITZ:
Leipziger Platz 6-10

ZUM BESTAND:
Erste Abgaben des Landwirtschaftsministeriums wurden nach Einführung des Provenienzprinzips unter der Repositurnummer 87 aufgestellt. Die weitaus größten Zugänge stammten jedoch aus zwei großen Akzessionen 1931/1932 und 1937/1938. Sie wurden im Preußischen Geheimen Staatsarchiv gemäß der behördlichen Registraturordnung, die auf einem umfangreichen alphabetischen Stichwortsystem beruhte, geordnet und in einfacher Titelaufnahme verzeichnet.
Bereits im Ministerium waren ältere Überlieferungen der Domänen- und Forstverwaltung, die sich nicht in das 1842 neu entwickelte Registraturschema einordnen ließen, separiert worden. Diese separaten Akten gelangten um 1900 an das GStA, wo sie als I. HA Repositur 99 Generalverwaltung für Domänen und Forsten aufgestellt wurden. Mit den späteren Abgaben aus dem Landwirtschaftsministerium ergaben sich dabei zahlreiche zeitliche und inhaltliche Überschneidungen.

Bearbeitung im ZStA Merseburg
Die bis 1942 in das Preußische Geheime Staatsarchiv übernommenen Akten des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten wurden bei fortschreitender Bombengefahr in die Auslagerungsstätten des Archivs in die Salzbergwerke Schönebeck und Staßfurt verbracht. Von dort gelangten diese Überlieferungen letztlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR, Abt. Merseburg.
Dort wurden sie in den 1960iger Jahren neu verzeichnet und nach einem neu entwickelten systematischen dreistufigen Ordnungsschema aufgestellt. Dabei wurden feste Überlieferungsblöcke, wie die Gestütsverwaltung, diese unter Abspaltung der älteren Teile bis 1807 (Anm. 24), als eigene Abteilung (hier: A) aufgestellt. Ebenfalls (wieder) eigenständig aufgestellt wurde die "Zentralverwaltung der Domänen und Forsten" (hier: ZV), also v.a. behördenorganisatorische und Personalsachen beinhaltende Abteilung der vor 1878 dem Haus- bzw. dem Finanzministerium unterstellten Generalverwaltung der Domänen und Forsten. Die Ressortakten der Generalverwaltung dagegen wurden unter Auflösung der alten Rep. 99 in Zusammenfassung der älteren Schicht der Akten bis zur Einführung eines neuen Registraturschemas 1842 und der jüngeren Schichten der Akten aus dem Finanz- bzw. ab 1878 des Landwirtschaftsministeriums als Domänenabteilung (hier: Abt. C) zusammengefasst und dabei die Hauptgruppen "Generalia" und "Domänenämter" (nach Provinzen) neu gebildet.
Alle Unterabteilungen der Landwirtschaftsabteilung wurden in der Abt. B zusammengefasst, was wegen teilweise getrennter Registratursparten gelegentlich zu schwer abgrenzbaren Doppelungen führte. Von der Landwirtschaftsabteilung abgetrennt hingegen wurden die Akten des Ministerbüros, die Organisations- und Personalsachen nebst etlichen Sekretakten zu wichtigen bzw. "heiklen" Angelegenheiten beinhalten. Diese wurden als Abt. ZB Zentralbüro aufgestellt.
Die Abt. D Forsten beinhaltete die bereits im Ministerium in den 1880iger Jahren von der Domänenverwaltung separierten Vorakten von 1842 an sowie die jüngere, im Finanz- bzw. Landwirtschaftsministerium behandelten Forstsachen, denen nach Auflösung der Rep. 99 auch die älteren Forstsachen (1807-1842) zugeschlagen wurden. Auch hier wurde das neu entwickelte systematische Ordnungsschema angewandt.
Veterinärsachen wurden in der Abt. E zusammengefasst, die aus den Vorakten des bis 1872 zuständigen Kultusministerium sowie teilweise des Ministeriums des Inneren und den originär im Landwirtschaftsministerium ab 1872 entstandenen Akten bestand.
Die älteren Wasserbau- und Wasserwirtschaftssachen inkl. Deichweisen (bis zur Abgabe an den Generalinspektor Wasser und Energie) wurden von der Landwirtschaftsabteilung B abgetrennt und separat in der Abt. F aufgestellt. Die Akten umfassen drei Schichten: die älteren, noch im Ministerium des Inneren behandelten Wasserbau-, Vorflut- und Meliorationssachen, die ab 1849 dem neuerrichteten Landwirtschaftsministerium zugeschlagenen Deichsachen und die nach Auflösung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten an das Landwirtschaftsministerium gegangenen Wassersachen. Diese allerdings ohne die 1941 dem Generalinspektor für Wasser und Energie abgegebenen Bestandsteile, die nicht nach Merseburg gelangt sind.
Weiterhin wurden dem Bestand als Abt. F I und F II Akten der Ödlandkultur- und der Siedlungsvermittlungsstelle angegliedert, obwohl es sich hier nicht um Abt. des Ministeriums oder Ressortbehörden im eigentlichen Sinne handelte.

Bearbeitung im Geheimen Staatsarchiv PK Berlin-Dahlem
Im Zweiten Weltkrieg nicht ausgelagert wurde die 1929 teilweise in das Preußische Geheime Staatsarchiv abgegebene Ministerial-Plankammer (Anm. 25), welche allerdings überwiegend Kartenmaterial aus dem aufgelösten Ministerium für öffentliche Arbeiten enthielt. Soweit heute erhalten, sind diese der XI. HA AKS Allgemeine Kartensammlung zugeschlagen. Weitere historische Kartenbestände, v.a. betr. Wasserbausachen, darunter Vorüberlieferungen bis in das 18. Jahrhundert, sind bis mind. 1937 in der Behörde verblieben bzw. in das Reichsverkehrsministerium abgegeben worden (Anm. 26).
Eine bereits vorbereitete umfangreiche Abgabe vom Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgesonderter Akten mit Laufzeiten bis in die 1930iger Jahre konnte das Geheime Staatsarchiv 1943/44 wegen eigener Auslagerungen nicht mehr annehmen (Anm. 27). Bis über das Kriegsende hinaus verblieben noch weitere größere Aktenmengen in den Kellern des Ministerialgebäudes, welche jedoch bis 1946 unrettbar beschädigt waren und nicht mehr geborgen werden konnten (Anm. 28).
Nach dem Zweiten Weltkrieg barg und sicherte das in "Hauptarchiv für Behördenakten" umbenannte Preußische Geheime Staatsarchiv im Auftrag des Berliner Magistrats in großem Umfang Registraturen und Registraturteile aus den zumeist zerstörten Ministerialgebäuden bzw. behördlichen Ausweichlagern in Berlin und Umgebung. Die Ermittlungen über Akten in weiter entfernten behördlichen Auslagerungsstätten ergaben, dass diese als vernichtet angesehen werden mussten (Anm. 29).
Erhalten geblieben ist jedoch eine im Keller der Ministerialbibliothek in der Behrensstr. 68/70 vorhandene Partie von rd. 700 Aktenbündeln, vornehmlich aus der Domänenverwaltung. Dieser Bestand wurde 1946 nach Dahlem in das Hauptarchiv für Behördenakten übernommen, wo er verzeichnet und nach behördlichem Registraturschema geordnet wurde, aber nach numerus currens aufgestellt blieb.
Die 1941 vom Generalinspektor für Wasser und Energie beanspruchten Wasserbau- und Wasserwirtschaftsakten des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft inkl. Vorakten bis Ende des 19. Jahrhunderts wurden von diesem nur in wenigen Ausnahmefällen weitergeführt. Sie wurden schon 1942 separat gelagert und für eine Abgabe an das Preußische Geheime Staatsarchiv vorbereitet, die jedoch ebenfalls nicht mehr angenommen werden konnte. Diese Akten haben die Kriegshandlungen relativ unbeschadet im Dienstgebäude des Generalinspektors überstanden und konnten im Sommer 1945 geborgen und nach Dahlem überführt werden. Zunächst als Abgabeprovenienz I. HA Rep. 327 Generalinspektor für Wasser und Energie aufgestellt, wurden sie 1960 wieder als Teil der Überlieferung des preußischen Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten eingegliedert, da der ganz überwiegende Teil in diesem Ministerium entstanden ist bzw. 1921 als Vorakten des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten übernommen wurde. Ganz wenige echte Reichsprovenienzen (v.a. Reichsverkehrsministerium) sind bei den bis 1966 durchgeführten Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten nicht abgetrennt worden, um Zusammenhänge nicht zu zerreißen.

Bearbeitung nach Beständerückführung 1993:
Da sich zunächst aufgrund des unterschiedlichen Signiersystems (Merseburger Akten stets mit Buchstabenzusatz, Dahlemer Akten nur reiner nc) keine Bestellschwierigkeiten ergaben und der Verzeichnungszustand überwiegend als ausreichend beurteilt wurde, wurde der Bestand erst mit fortschreitender Retrokonversion auf der Ebene der Klassifikation wieder zusammengeführt.
Die Bearbeiterin entschied sich, die Merseburger Abteilungsgliederung zu übernehmen (A - F), allerdings die beiden Zentralabteilungen ZV und ZB zu einer Abt. ZVM (Zentrale Ministerialverwaltung) zusammenzufassen, da diese Akten ganz überwiegend nicht aus der eigentlichen Ressortverwaltung entstammen, sondern allgemein verwaltungs- und behördenorganisatorischen Inhalts sind. In der Bestellsignatur blieben die Zusätze ZV bzw. ZB jedoch erhalten, so dass die jeweiligen Ursprünge kenntlich bleiben.
Die eigentlich nicht provenienzbezogenen Bestandsteile FI und FII wurden des geringen Umfangs und des inhaltlichen Zusammenhangs wegen nicht abgetrennt und nicht als eigene Bestände aufgestellt.
Bei der Domänen- wie der Wasserabteilung, für die sowohl in Merseburg als auch in Dahlem Teilüberlieferungen vorlagen, konnten Bandreihen vereinigt und Bestandsteile zusammengeführt werden.
Insgesamt wurden bei der Retrokonversion die Aktentitel leicht überarbeitet und auch überprüft. Hier zeigten sich einige Fehlverzeichnungen, die korrigiert wurden. Eine gänzliche Neuverzeichnung ist aber derzeit nicht geplant.
Die Ordnung hingegen wurde stärker überarbeitet und weiter ausdifferenziert, da sich die Merseburger strikt dreistufige Gliederung mit chronologischer Reihung der untersten Gruppenstufe bei den überwiegend sehr großen Gruppen als unübersichtlich erwies.

BENUTZTE LITERATUR:
- Handbuch über den (Königlich) Preußischen (Hof und) Staat, 1818 ff
- Ludwig von Rönne: Die Verfassung und Verwaltung des Preußischen Staates. 7. Teil 3. Abteilung: Die Landeskulturgesetzgebung, 1854 und 9. Teil 1. Abt.: Das Domainen-, Forst- und Jagdwesen, 1854
- Robert Hue de Grais: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reich, 1914
- Zehn Jahre Preußisches Landwirtschafts-Ministerium 1919-1928. Denkschrift des Preußischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten
- Udo Dräger: Der Bestand Preußisches Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten im Deutschen Zentralarchiv, Historische Abteilung II, Merseburg (Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte 1970/III, S.263-275)
- Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1845. Reihe A: Preußen. Bd. 12: Preußische Zentralbehörden. Bearb. Von Wilhelm Wehrstedt, Marburg 1978
Für Abt. A (Gestütsverwaltung):
- Manfred W. Graf: Die Königlich-Preußische Gestütsverwaltung, Eisenach 2006

FORMALE HINWEISE:
Der gesamte Bestand umfasst 1.590 lfm (mit ca. 62.000 Verzeichnungseinheiten) aus dem Zeitraum 1807 bis (mit wenigen Nachläufern) 1945. Der zeitliche Schwerpunkt liegt überwiegend im 19. Jahrhundert bis Anf. des 20. Jahrhundert. In der Forstabteilung (D) überwiegend in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Lagerung: Außenmagazin (Westhafen)
Die iAkten sind auf (gelben) Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
I. HA Rep. 87, ZV Nr. ### bzw. ZB Nr. ###
I. HA Rep. 87, A Nr. ###.

Die Zitierweise lautet:
GStA PK, I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, A Nr. ###
GStA PK, I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, ZV Nr. ###
GStA PK, I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, ZB Nr. ###

Verwandte Bestände:
GStA PK, I. HA GR, Rep. 36 Hof- und Güterverwaltung (= ältere Gestütsverwaltung bis 1807)
GStA PK, I. HA Rep. 164 A Landesökonomiekollegium
GStA PK, I. HA Rep. 164 B Hauptlandwirtschaftskammer
GStA PK, I. HA Rep. 164 E Technische Deputation für das Veterinärwesen
GStA PK, I. HA Rep. 164 G Zentrale Moorkommission
GStA PK, VI. HA Nachlass Heinrich Steiger (Landwirtschaftsminister).

Berlin, im Mai 2018

(Christiane Brandt-Salloum, AOAR)


Anmerkungen:
1. GS 1848, S. 109
2. Allerhöchster Erlass vom 11. Aug. 1848, GS 1848, S. 228
3. Allerhöchster Erlass vom 26. Nov. 1849, GS 1850, S. 3
4. Gierke, Julius: http://d-nb.info/gnd/136449557
5. Manteuffel, Otto Theodor von: http://d-nb.info/gnd/116735996
6. Westphalen, Ferdinand von: http://d-nb.info/gnd/117327328
7. Manteuffel, Karl Otto von: http://d-nb.info/gnd/116735767
8. Allerhöchster Erlass vom 27. April 1872, GS 1872, S. 594
9. Allerhöchste Erlasse vom 10. Sept. 1874, GS 1874, S. 310 und vom 13. Aug. 1876, GS 1876, S. 397
10. GS 1879, S. 25
11. GS 1879, S. 123
12. ab 1896: Abt. III für die Verwaltung der Staatsforsten
13. GS 1895, S. 77
14. In den 1920iger Jahren waren im Landwirtschaftsministerium über 460 Personen tätig. S. Dräger: Der Bestand Preuß. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, S. 268
15. Braun, Otto: http://d-nb.info/gnd/118514636
16. Wendorff, Hugo: http://d-nb.info/gnd/117572144
17. Steiger, Heinrich: http://d-nb.info/gnd/13011510X
18. Mussehl, Fritz: http://d-nb.info/gnd/13366998X
19. Braun, Magnus von: http://d-nb.info/gnd/118673548
20. Hugenberg, Alfred: http://d-nb.info/gnd/118554565
21: Darré, Walther: http://d-nb.info/gnd/118671030
22: RGBl I, S. 534
23. RGBl I, S. 467
24: Die älteren hofbehördlichen Gestütsüberlieferungen wurden in der Sammelrepositur I. HA Rep. 36 Hof- und Güterverwaltung zusammen mit anderen Überlieferungsresten von Hofbehörden aufgestellt
25: Branig, Bliß, Petermann: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs in Berlin-Dahlem, Teil II, S. 251
26: GStA PK, I. HA Rep. 178 B Preußisches Geheimes Staatsarchiv, Nr. 240
27: wie vor
28: GStA PK, I. HA Rep. 178 B Preußisches Geheimes Staatsarchiv, Nr. 1163
29: wie vor
Zitierweise
GStA PK, I. HA Rep. 87
Umfang: ca. 1.590 lfm (62.093 VE)
Bereitstellendes Archiv: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz