Vorwort
Friedrich Wilhelm I., der "Soldatenkönig", machte Potsdam zur Garnisonstadt und zu einem militärischen Zentrum Preußens. Zur
Unterbringung der zahlreichen Kinder seiner Soldaten ließ er das Große Militärwaisenhaus in Potsdam errichten.
Dessen Organisation regelte das Generalreglement vom 1. November 1724. Die Aufsicht und Vermögensverwaltung der Stiftung oblag
einem Direktorium, das unmittelbar der militärischen Zentralbehörde, dem Militärdepartement des Generaldirektoriums, seit
1787 dem Oberkriegskollegium und von 1808 - 1918 dem Kriegsministerium unterstand. Die Leitung der Anstalt selbst hatte ein
Direktor im Range eines Generalmajors oder Obersten.
Nach 1918 verlor das Waisenhaus vorübergehend seinen militärischen Charakter und wurde dem Ministerium für Volkswohlfahrt
sowie nach dessen Auflösung seit Dezember 1932 dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung unterstellt. Von 1934
bis 1937 wurde es in eine Nationalpolitische Erziehungsanstalt umgewandelt. 1937 wurde die Stiftung im Zuge der Aufrüstung
als "Großes Militär-Waisenhaus Potsdam" dem Oberkommando der Wehrmacht unterstellt .
Das Militärwaisenhaus nahm neben Knaben auch Mädchen auf, die von 1829 bis 1923 im Schloss Pretzsch an der Elbe, ab September
1941 wieder außerhalb von Potsdam in Zeitz untergebracht waren. Die katholischen Zöglinge wurden 1878 nach Höxter an der Weser
verlegt. Das Potsdamer Haus nahm während des Siebenjährigen Krieges (1756-1763) bis zu 2000 Insassen auf. Von 1788 bis 1934
war die Belegungszahl mit 600 festgesetzt.
Zum Stiftungsvermögen gehörten im 18. Jahrhundert u. a. Einkünfte aus dem Königlichen Lagerhaus Berlin , der Gold- und Silbermanufaktur
Berlin, dem Alaunwerk in Freienwalde, dem Freienwalder Amtsvorwerk Torgelow sowie dem Amt Bornstedt bei Potsdam, welches die
Verpflegung für die Waisenkinder lieferte.
Am 1. April 1952 wurde die Stiftung durch die Landesregierung Brandenburg aufgehoben und das Vermögen in Volkseigentum überführt.
In dem umfangreichen Gebäudekomplex mit den angeschlossenen Schulen wurde ein Lehrerbildungsinstitut eingerichtet .
1992 wurde die Stiftung "Großes Waisenhaus zu Potsdam" nach 40jähriger Unterbrechung rückwirkend wiederbelebt. Sie knüpft
seither an die über 200jährige erzieherische Tradition und Arbeit an. Angepasst an die heutigen Rahmenbedingungen, soll der
Stiftungszweck verwirklicht werden durch die Förderung innovativer, über das Regelangebot hinausgehender Projekte in der Kinder-
und Jugenderziehung sowie durch den Betrieb von Betreuungs-, Erziehungs- und Berufsbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Benachteiligte junge Menschen werden hier gefördert. Seit 1993 betreibt die stiftungseigene "Gemeinnützige Gesellschaft zur
Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher mbH" (GFB) 10 Einrichtungen.
Bei der Wiederbelebung der Stiftung 1992 handelte es sich in materieller Hinsicht um einen Neubeginn, da die Stiftung über
keinerlei Geld- oder Sachvermögen verfügte. Mit Unterstützung des Landes Brandenburg begann der Aufbau der Stiftung, dessen
wichtigste Aufgabe darin bestand, eine solide wirtschaftliche Grundlage für die Erfüllung des Stiftungszwecks zu schaffen.
Seit 1994 steht die Stiftung auf eigenen Füßen und finanziert sich ausschließlich aus eigenen Einnahmen, die durch Zustiftungen
durch das Land Brandenburg ermöglicht wurden .
Die Registratur des Direktoriums aus dem 18. und 19. Jahrhundert war in das Geheime Staatsarchiv Berlin-Dahlem gelangt. Nach
der Bildung des Heeresarchivs in Potsdam mussten 1938 die Akten über die innere Verwaltung der Militärwaisenhäuser in Potsdam
und Pretzsch dorthin abgegeben werden, wo sie 1945 durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden. Die Akten über die Vermögensverwaltung
verblieben beim Geheimen Staatsarchiv Berlin-Dahlem, wurden während des Zweiten Weltkrieges ausgelagert und später im ehemaligen
Zentralen Staatsarchiv der DDR, Dienststelle Merseburg mit der Repositur 181 A Direktorium des Großen Waisenhauses Potsdam
verwahrt.
Die Registratur der Leitung des Waisenhauses Potsdam wurde nach Auflösung der Stiftung 1952 vom Brandenburgischen Landeshauptarchiv
(ehemaliges Staatsarchiv) in Potsdam übernommen und 1966 verzeichnet. Diesem Bestand hinzugefügt wurden die Akten des dort
überlieferten Waisenhausgerichtes .
Im Zuge der Rückführung der Bestände des ehemaligen Zentralen Staatsarchivs der DDR, Dienststelle Merseburg ins Geheime Staatsarchiv
Preußischer Kulturbesitz kam der vorliegende Bestand GStA PK, I. HA Rep. 181 Direktorium des Großen Waisenhauses zu Potsdam
1993 wieder nach Berlin.
Seit 1966/68 besteht zwischen dem Geheimen Staatsarchiv PK und dem Bundesarchiv Abt. Militärarchiv Freiburg die Regelung,
wonach die Akten mit der Datierung vor dem 1. Januar 1867 ins Geheime Staatsarchiv PK und die nach dem 31. Dezember 1866 ins
Bundesarchiv Abt. Militärarchiv gehören. Im Zuge dieser Abgrenzungsregelung fand am 16. September 1992 in Potsdam eine gemeinsame
Sitzung von Vertretern des Geheimen Staatsarchivs PK, des Bundesarchivs Abt. Militärarchiv Freiburg und des Bundesarchivs
Militärisches Zwischenarchiv Potsdam statt. In dieser Sitzung wurden die Abgrenzungsfragen der preußischen Armee, die im Bundesarchiv
Militärisches Zwischenarchiv Potsdam überliefert waren, besprochen. Dort befanden sich neben den Akten, die 1988 aus der damaligen
Sowjetunion übernommen wurden, bereits umfangreichere Unterlagen der preußischen Armee.
Nach Übergabe dieser Akten im Dezember 1995 wurde im Geheimen Staatsarchiv PK damit begonnen, die aus dem ehemaligen Bundesarchiv
Militärisches Zwischenarchiv Potsdam nach Dahlem übergebenen Akten mit den Akten des im Geheimen Staatsarchivs PK überlieferten
Bestandes GStA PK, IV. HA A Preußisches Heeresarchiv und GStA PK, IV. HA B Heeresgeschichtliche Sammlung, zusammenzuführen.
In diesen Zusammenhang wurde die Bezeichnung IV. HA Preußisches Heeresarchiv in IV. HA Preußische Armee geändert.
Aus den beiden Beständen wurden 21 Akten im vorliegenden Bestand eingearbeitet. Darunter befinden sich neben Aktenverzeichnissen
auch Zöglingslisten des Großen Waisenhauses zu Potsdam. Diese Zöglingslisten wurden 2010 durch René Schreiter, Mitarbeiter
der Stiftung "Großes Waisenhaus zu Potsdam", namentlich erfasst und sind im 2. Band dieses Findbuches abgedruckt.
Bestell- und Zitierweise:
Die hier verzeichneten Archivalien werden im Außenmagazin Westhafen verwahrt. Es sind daher die gelben Bestellscheine zu benutzen.
Die Akten sind wie folgt
zu bestellen: I. HA, Rep. 181, Nr.
zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 181 Direktorium des Großen Waisenhauses
zu Potsdam, Nr.
Bestandsumfang: 9 lfm 642 VE (=Verzeichnungseinheit)
Laufzeit: 1692 - 1990
Letzte vergebene Nummer: 642
Berlin, März 2012 Irina Fröhlich
(Archivoberinspektorin)