Inhaltliche Charakterisierung
Behördengeschichte

Das Preußische Finanzministerium wurde als eines der fünf klassischen Ministerien gegründet (Publikandum vom 16.12.1808).
Das Preußische Finanzministerium sollte die Leitung und Verwaltung der gesamten Einnahmen des Staates und gemeinsam mit den anderen Ministerien der Ausgaben des Staates innehaben. Darüber hinaus gehörte zu seinen Aufgaben die Verwaltung der unmittelbaren Geldinstitute des Staates und des gesamten Staatsschuldenwesens (vgl. Hubatsch, S. 105). 1810 wurde das Preußische Finanzministerium gebildet, das bis 1813 dem Staatskanzler unterstellt blieb.
Unter dem Vorsitz des Preußischen Finanzministers war das Ministerium zunächst in drei Abteilungen gegliedert. Abteilung I für das General-Kassen-Wesen, das Bank- und Lotterie-Wesen unterstand direkt dem Minister, die beiden anderen Abteilungen - II für Domänen und Forsten und III für direkte und indirekte Steuern - wurden von ihm unterstellten Staatsräten geleitet. Bereits unter Staatskanzler Hardenberg kam es zu Veränderungen der Zuständigkeitsbereich; wichtig war dann jedoch die Umstrukturierung des Ministeriums durch den 1813 zum ersten Preußischen Finanzmi-nister berufenen Grafen Hans von Bülow.
Aufgrund seiner Erfahrung als Finanzminister im Königreich Westphalen ordnete von Bülow das Preußische Finanzministerium nach diesem Vorbild in gleichgeordnete Abteilungen unter dem Vorsitz von Direktoren. Zusätzlich führte er ein Zentralbüro ein (vgl. zum Aufbau des Finanzministeriums in der Ära Bülow Lehmann: Behörden-geschichte, in: GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 173, S. 10-14).
Der Minister war in seinem Fachgebiet für die Vorbereitung und die Ausführung der Gesetze sowie königlichen Dekrete verantwortlich. Dies betraf die Steuern, die Sicherung der Einkünfte des Schatzes und die Regelung der Ausgaben und des Etatswesen sowie die Vorschläge für die Stellenbesetzungen und die Pensionen. Darüber hinaus ressortierten beim Finanzministerium die Liquidation der öffentlichen Schulden und die Leitung solcher Gebiete, deren spezielle Verwaltung besonderen General-Administrationen übertragen worden war: der Zölle, Lotterien, der Post, der Unterhaltung, der Brücken und Chausseen, der Domänen, Forsten und Gewässer, der Münzen, der Bergwerke, Hütten und Salinen. Auch Handel, Gewerbe, Fabrikwesen ressortierten beim Finanzministerium. In polizeilicher Hinsicht unterstand dieses Ressort jedoch dem Ministerium des Innern.
Die sogenannte Ministerkrise wirkte sich wenige Jahre später auf die Zuständigkeit des Finanzministers aus (vgl. Lehmann: Behördengeschichte, in: GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 173, S. 14. Schmoller. Pietschmann, S. 215). Der umfassende Auf-gabenbereich des Finanzministeriums wurde empfindlich eingeschränkt (vgl. Pietschmann, S. 223). Der König bestimmte per Kabinettsordre am 3.11.1817 die Ausgliederung der Verwaltung der extraordinären Einnahmen und Ausgaben, des Schat-zes und des Staatsschuldenwesens sowie der Aufsicht über die Seehandlung, die Königliche Hauptbank, die General-Salzdirektion, Lotterie- und Münzwesen sowie Berg- und Hüttenwesen aus dem Finanzministerium. Er übertrug diese Aufgaben auf das neu zu gründende Schatzministerium (I. HA Rep. 134). Es entstand 1817 darüber hinaus ein weiteres neues Ministerium, das für Handel, Gewerbe und Bauwesen (I. HA Rep. 120) (vgl. KO. an den Staatsrat vom 2.12.1817, in: GS, S. 304. Hubatsch, S. 105).
Im Oktober 1818 wurde die Generalkontrolle der Finanzen ausgegliedert (I. HA Rep. 126). 1820 wurden dann außerdem die 1772 gegründete Seehandlung und die Staatsschuldenverwaltung der Zuständigkeit des Finanzministeriums entzogen und als eigenständige Institute direkt dem König unterstellt (vgl. Verordnung vom 17.1.1820, in: GS, S. 9. Radtke, S. 45f. und 50. GStA PK, I. HA Rep. 109: Preußische Seehandlung; ebd. I. HA Rep. 82: Hauptverwaltung der Staatsschulden). Die Leitung der Preußischen Seehandlung übernahm bis 1848 Christian Rother, der 1831 auch zum Direktor der 1765 gegründeten Königlichen Hauptbank ernannt wur-de (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 95. Das mit Erlass von 1846 zur öffentlich-rechtlichen ‚Preußischen Bank' erhobene Institut wurde 1875 im Zuge der Vereinheitlichung von Rechtsvorschriften über Notenbanken an das Deutsche Reich verkauft). Dem Schatzministerium verblieb nur die Aufgabe, Überschüsse verschiedener Verwal-tungsorgane als Staatsschatz zu akkumulieren und in Krisensituationen, z. B. im Kriegsfall, bereitzustellen. Nach 1821 wurde das Schatzministerium wieder aufgelöst und die meisten seiner Aufgabenbereiche an das Finanzministerium rückübertragen. 1823 wurde die Verwaltung des Staatsschatzes eingerichtet (I. HA Rep. 162).
Die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben des Preußischen Finanzministeriums änderten sich im Laufe des 19. Jahrhunderts mehrfach, wie sich den Veröffentlichungen in der Preußischen Gesetzessammlung entnehmen lässt. Einen guten tabellarischen Überblick bietet die "Übersicht über die Behördengeschichte" von 1934 (S. 196f.). Detaillierter ist die Beschreibung bei Lehmann (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 173, S. 17-19, zur Registraturgeschichte vgl. Lehmanns Ausführungen ebd.). Von 1861 bis 1878 lassen sich im Finanzministerium vier Abteilungen nachweisen: I. für Etats- und Kassenwesen, II. für Domänen und Forsten, III. für Verwaltung der indirekten Steuern und Zölle und IV. für Verwaltung der direkten Steuern.
1878 wurde Abteilung II in das Ministerium für Landwirtschaft (I. HA Rep. 87) überführt und das Zentralbüro im Finanzministerium wiedereingeführt. Bis 1920 bestand das Preußische Finanzministerium aus 3 Abteilungen (I für Etats- und Kassensachen, II für direkte Steuern, III für indirekte Steuern und Zölle). Nach dem I. WK, zum 1.4.1920 wurde Abteilung III an das 1919 neu eingerichtete Reichsfinanzminis-terium abgegeben. Dieser Aktenbestand ist daher im Bundesarchiv zu recherchieren.
Die für den im GStA PK verwahrten Aktenbestand wichtigste Entscheidung war der Beschluss der Preußischen Staatsregierung vom 3. März 1920, die bisher zum Ministerium der öffentlichen Arbeiten gehörende Hochbauverwaltung dem Preußischen Finanzministerium anzugliedern; die Bekanntmachung erfolgte erst am 16.2.1921 (GS, 350; vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 173: Historischer Abriß über die Verwaltung der Bauangelegenheiten und Übersicht über die Facheinteilung der Hochbauabteilung des Finanzministeriums; Geschichte des Bestands. Mathematisches Calcul und Sinn für Ästhetik. Die preußische Bauverwaltung 1770 - 1848. Ausstel-lung des GStA PK, Berlin 2000, S. 100, 109, 114: Wechsel der Zuständigkeiten - 1808-1815 Ministerium des Innern, 1814-1817 Finanzministerium, 1817-1830 In-nenministerium, 1830-1834 Handelsministerium, 1835-1848 teils Innen-, teils Finanz- und teils beim Chef der Seehandlung (Chausseebauverwaltung), 1848-1878 Handelsministerium, 1878-1912 Ministerium für öffentliche Arbeiten, 1921-1945 Finanz-ministerium).
1932 wurde das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt aufgelöst (I. HA Rep. 191 VWM; vgl. Marcus), dessen Aufgaben zum Teil vom Preußischen Finanzministerium übernommen wurden, darüber hinaus wurde es zuständig für hochbautechnische Angelegenheiten der Domänen und Forsten, der landwirtschaftlichen Siedlung sowie der staatlichen Bäder und Brunnen (vom Ministerium für Landwirtschaft) und für die hochbautechnischen Angelegenheiten der Polizei (vom Innenministerium; vgl. Lehmann: Behördengeschichte, in: GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 173, S. 26f.). Ab 1938 übernahm es außerdem die Zuständigkeit für die staatlichen Bergbaugesell-schaften und Beteiligungen, für die elektrowirtschaftlichen Gesellschaften sowie die staatliche Porzellanmanufaktur in Berlin (Vgl. zum Geschäftsverteilungsplan Lehmann: Behördengeschichte, in: GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 173, S. 28-30).
Ab 1934 lassen sich fünf Abteilungen nachweisen: I. Zentralabteilung, II. Haushalts-abteilung, III. Personal- und Besoldungsabteilung, IV. Steuer-, Kommunal- und Wirt-schaftsabteilung (einschl. der Katasterverwaltung) sowie V. Hochbauabteilung. Zuständig war das Finanzministerium seitdem auch für die Abwicklung der Vermö-genseinziehung von sogenannten ‚staatsfeindlichen' Gruppen, Organisationen und Personen wie SPD, KPD, Arbeitersportverein, kirchlichen Organisationen und Menschen jüdischen Glaubens.
Nach 136 Jahren endete im Jahr 1944 die Selbständigkeit des Ministeriums. Durch einen Erlass des Preußischen Ministerpräsidenten Göring wurde das Preußische Finanzministerium aufgehoben bzw. mit dem Reichsfinanzministerium zusammengelegt und Zuständigkeiten teilweise auf das Reichsinnenministerium übertragen (RGBl. 1919, S. 1591. Vgl. GStA PK, Rep. 151, Nr. 531 und Nr. 13797. Leidel. Witt).

Preußische Finanzminister

1808-1810 Karl vom Stein zum Altenstein
1810-1813 Karl August von Hardenberg
1813-1817 Hans von Bülow
1817-1825 Wilhelm von Klewiz
1825-1830 Friedrich von Motz
1830-1834 Karl Georg Maaßen
1834-1842 Albrecht von Alvensleben
1842-1844 Ernst von Bodelschwingh
1844-1846 Eduard Heinrich von Flottwell
1846-1848 Franz von Duesberg
1848 David Hansemann
1848 Gustav von Bonin
1849-1851 Rudolf Rabe
1851-1858 Carl von Bodelschwingh
1858-1862 Robert von Patow
1862 August von der Heydt
1862-1866 Carl von Bodelschwingh
1866-1869 August von der Heydt
1869-1878 Otto von Camphausen
1878-1879 Arthur Hobrecht
1879-1882 Karl Hermann Bitter
1882-1890 Adolf von Scholz
1890-1901 Johannes von Miquel
1901-1910 Georg von Rheinbaben
1910-1917 August Lentze
1917-1918 Oskar Hergt
1918-1918 Albert Südekum und Hugo Simon
1919-1920 Albert Südekum
1920-1921 Hermann Lüdemann
1921 Friedrich Saemisch
1921-1925 Ernst von Richter
1925 Otto Braun
1925-1931 Hermann Höpker-Aschoff
1931 Walther Schreiber
1931-1932 Otto Klepper
1932 Franz Schleusener (Reichskommissar)
1932-1938 Johannes Popitz (Reichskommissar)


Bestandsgeschichte
Erste Abgaben des Preußischen Finanzministeriums datieren auf 1874 (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178, Nr. 1901, fol. 13v, 50v: Jahresberichte). Mit Ordnungsarbeiten wurde im Geheimen Staatsarchiv 1920 begonnen, zunächst wurde ein "Register" des Finanzministeriums erstellt; 1922 wurde die Arbeit am alphabetischen Zettelrepertorium beendet (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178, Nr. 1929, Bl. 207, 330, 437: Jahresberichte 1920 (bis 4. Band), 1921 (bis 5. Band = Schluss) und 1922 (Zettelrepertorium) von Dr. v. Petersdorff).
1929 war die erste Verzeichnung abgeschlossen (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178, Nr. 1977: Bericht Lüdickes an den Generaldirektor der Staatsarchive, 18. September 1929, Frl. Schneider kollationiert das Findbuch). Aus dem Zugangsbuch und den Jahresberichten lassen sich weitere Abgaben für die Jahre 1934, 1937 bis 1940 und das Jahr 1943 ermitteln (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178, Nr. 1932, Bl. 173: Jahresbericht 1934 von Dr. Bellée. GStA PK, I. HA Rep. 178 B, Nr. 660; Waldmann, Heinrich: Verzeichnis über die Akzessionen des GStA in den Jahren 1934-1944, Berlin 1952, S. 12).

Während des II. Weltkriegs wurde auch ein Teil des Bestands I. HA Rep. 151 ausgelagert. Nach Ende des Krieges wurden viele Archivalien von der Sowjetunion beschlagnahmt und nach Moskau überführt. Die Rückgabe der Archivalien des Geheimen Staatsarchivs an die Regierung der DDR erfolgte ab 1955 (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 20: Tätigkeitsbericht 1955, 16. Januar 1956). Als Aufbewahrungsort wurde das Karteihaus der Landesversicherungsanstalt Merseburg in Sachsen-Anhalt ausgewählt. Die administrative Unterstellung erfolgte unter das Zentrale Staatsarchiv Potsdam, Zweigstelle Merseburg.
Der größte Teil des Bestands I. HA Rep. 151 verblieb daher in der DDR (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 173 (Referat C 10, Finanzen, Bd. 2). Lehmann, Joachim: Ordnungsproblematik am Bestand des preußischen Finanzministeriums, in: Archiv-mitteilungen 2/3 (1962), S. 49-53).

In den 1950er Jahren wurden Akten des ehemaligen Preußischen Finanzministeriums an das Zentrale Staatsarchiv abgegeben (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 153: Ablieferungsliste vom 4.2.1953 (Abschrift), Abgabeliste vom 8.8.1953, S. 5). So wurden z.B. im Frühjahr 1954 auf dem Dachboden des Finanzministeriums der DDR etwa 200 lfm Akten des Preußischen Finanzministeriums aufgefunden (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 153: Es handelte sich um ca. 4.000 Bände in 570 Bündeln. Darüber hinaus wurden 1954 ca. 2.000 Aktenbände der Preußischen Oberrech-nungskammer aufgefunden. Im Juni 1954 wurden aus Potsdam außerdem 53 Bündel der Akten Abt. Hochbau nach Merseburg transportiert). Bei Räumarbeiten tauch-ten im Verwaltungsarchiv des Finanzministeriums der DDR Anfang Oktober 1958 weitere Akten, darüber hinaus Aktenpläne und -verzeichnisse sowie insbesondere Akten, die der Honorarprofessor für Steuerrecht und Finanzwissenschaft an der Friedrich-Wilhelms-Universität Johannes Popitz (1884-1945) ‚ausgeliehen' hatte, so-wie 9 Bündel Akten über beschlagnahmte Vermögen nach 1933 wieder auf (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 153: Abgabe des Zentralarchivs Potsdam an die Zweigstelle in Merseburg, 1.10.1958).
Erste Erschließungsvorhaben in der DDR datieren auf das Jahr 1956 (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 20: Arbeitsplan für 1956, Arbeitsplan und Tätigkeitsbericht für 1958 (Revision der Rep. 151 alt zu 95% erledigt), Arbeitsplan für 1959 (Revision des Bestands mit 1.200 lfm Akten durch Dr. Lehmann).
1959 begann dann Dr. Lehmann mit der Revision des etwa 1.200 lfm Akten umfassenden Bestands. Er erstellte einen Ordnungsplan für den Gesamtbestand, der im wesentlichen auf den Registraturordnungen von 1927/28 und 1936 basiert (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 20: Arbeitsplan für 1959; Planungen für 1959 bis 1965). 1962 wurde die Registratur "II G: Einziehung und Verwertung von Vermögensgegenständen staats- und volksfeindlicher Organisationen, 1933 - 1938", also insbesondere Vermögen der SPD, der KPD, der Freimaurer, kirchlicher Vereine sowie andere Vereine tief erschlossen (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178 C, Nr. 45, fol. 90-92). Aus den Berichten für die Jahre 1964 bis 1968 geht hervor, dass weitere Ordnungs-arbeiten in der Klassifikation ZB, I A und I B von mehreren Kollegen und Kolleginnen vorgenommen wurden (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 291; ebd, I. HA Rep. 178 E, Nr. 330: 1967 noch 1804 lfm nicht abschließend geordnet; 1968 wurde die einfache Verzeichnung moniert; ebd., I. HA Rep. 178 E, Nr. 173).

Ein wesentlich kleinerer, nur ca. 3.022 Verzeichnungseinheiten umfassender Teil des Bestands I. HA Rep. 151 verblieb im Magazin in Dahlem. Er bestand aus Unterlagen, die (1) bereits vor 1945 ins Staatsarchiv gelangt und erschlossen worden waren, (2) aus Unterlagen, die noch in den Behördenregistraturen verblieben und erst nach dem II. Weltkrieg abgegeben wurden, sowie (3) aus Unterlagen, die bereits vor und während des Krieges abgegeben, aber noch nicht bewertet waren (vgl. Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs in Berlin-Dahlem, Teil II: Zentralbehörden, andere Institutionen, Sammlungen, bearb. von Hans Branig, Winfried Biß und Werner Petermann, Köln / Berlin 1967, S. 101f. GStA PK, I. HA Rep. 151 (D), Einleitung von Dr. Vogel, Band 1, 1983, S. 5). Die Klassifikation des Dahlemer Teil-Bestands mit der Laufzeit 1920 bis 1945 entsprach dem Registraturplan des Finanzministeriums aus den 1930er Jahren.
1967 kam es mit dem Bundesarchiv (Koblenz) zu einem Archivalienaustausch, bei dem ca. 1.000 Aktenbände des Preußischen Finanzministeriums an das Staatsarchiv gelangten. Die Verzeichnung dieser Aktenbände war bereits im Bundesarchiv erfolgt und wurde im GStA nur noch geringfügig überarbeitet (GStA PK, I. HA Rep. 178B, Nr. 2385: Akzession 59/1967). Alle Nachträge sind im Find-buch zum Dahlemer Teil-Bestand, Bd. 8, erfasst worden.
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung erfolgte gemäß Einigungsvertrag 1990 die Rückführung der Bestände des Zentralen Staatsarchivs in die Zuständigkeit des Ge-heimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz nach Berlin-Dahlem (Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889), zuletzt angepasst durch Art. 122 G v. 8. Juli 2016, Art. 35 Abs. 5). Der kleine Dahlemer Teil-Bestand wurde in den größeren Merseburger Teil-Bestand eingegliedert.

Im Rahmen der Ordnungsarbeiten wurde die Merseburger Klassifikation leicht überarbeitet und um neue Aktengruppen bzw. Untergruppen erweitert. Durch die Einfügung von Akten- und Untergruppen musste die bisherige numerische Reihung der Merseburger Aktensignaturen aufgegeben werden, es sind Springnummern entstanden. Darüber hinaus wurden vielfach die Aktentitel vereinheitlicht und modernisiert. Die Signaturen wurden nicht verändert, so dass die Bestellung immer eindeutig ist: Der Merseburger Teil weist in der Bestellsignatur römische Ziffern und Buchstabenkombinationen, der Dahlemer Teil nur arabische Ziffern auf.


Die gedruckten Findbücher stellen folglich nicht den letzten Bearbeitungsstand dar. Um eine aktuelle Übersicht über den Bestand zu gewährleisten, ist ein Gesamtinhaltsverzeichnis erstellt worden, das im Forschungssaal I des GStA PK einsehbar ist.

wichtige Quellen und Literatur
-GStA PK, I. HA Rep. 151 (D), Findbuch, Bd. 1: Einleitung zum Dahlemer Teil-Bestand von Dr. Werner Vogel, 1983.
-GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 172
-GStA PK I. HA Rep. 178 E, Nr. 173
-GStA PK, I. HA Rep. 178 B, Nr. 1164

-Gesetzsammlung für die Königlich Preußischen Staaten, Berlin 1810 - 1906
-Preußische Gesetzsammlung, Berlin 1907 - 1945
-Reichsgesetzblatt, Berlin 1871 - 1945
-Centralblatt der Abgaben-, Gewerbe- und Handelsgesetzgebung und Verwal-tung, Berlin 1839 - 1919
-Finanz-Ministerialblatt, Berlin 1917 - 1940

-Hubatsch, Walter (Hg.): Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte - 1815-1945, Reihe A, Bd. 12: Preußen. Zentralbehörden, Marburg 1978.
-Klein, Ernst: Von der Reform zur Restauration. Finanzpolitik und Reformgesetzgebung des preußischen Staatskanzlers Karl August von Hardenberg (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin 16), Berlin 1965.
-Lehmann, Joachim: Ordnungsproblematik am Bestand des preußischen Finanzministeriums, in: Archivmitteilungen 2/3 (1962), S. 49-53.
-Leidel, Herbert: Die Begründung der Reichsfinanzverwaltung, Bonn 1964.
-Marcus, Paul: Das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt (1919-1932). Vorgeschichte, Geschäftskreis und Auflösung sowie seine Überlieferung im GStA PK, in: Archivalische Zeitschrift 83 (2000), S. 93-137.
-Nasse, Erwin: Die preußische Finanz- und Ministerkrisis im Jahre 1810 und Hardenbergs Finanzplan, in: HZ 26 (1871), S. 282-342.
-Pietschmann, Dietrich: Das preußische Finanzministerium unter Stein und Hardenberg. Ein Beitrag zur Geschichte der Entstehung der modernen Fachministerien in Preußen, 2 Bde., Diss. Berlin 1960.
-Pufendorf, Astrid von: Otto Klepper (1888-1957). Deutscher Patriot und Weltbürger (= Studien zur Zeitgeschichte 54), München 1997.
-Radtke, Wolfgang: Die preußische Seehandlung zwischen Staat und Wirtschaft in der Frühphase der Industrialisierung (= Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 30), Berlin (West) 1981.
-Schmoller, Gustav: Ein Beitrag zum Rücktritt des Grafen H. v. Bülow vom Finanzministerium im Jahre 1817, in: FBPG 12 (1889), S. 563-571.
-Schwabe, Klaus (Hg.): Die preußischen Oberpräsidenten 1815-1945 (Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte 1981 = Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit 15), Boppard am Rhein 1985.
-Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740-1806/15, München 2009.
-Strutz, Georg: Hundert Jahre preußisches Finanzministerium, in: Verwaltungsarchiv Bd. 17, Heft 314 (1909), S. 179-195.
-Witt, Peter-Christian: Reichsfinanzminister und Reichsfinanzverwaltung 1918-1924, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 23 (1975), S. 1-61.

Der Bestand lagert derzeit im Westhafen.

Die Akten sind auf gelben Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
I. HA Rep. 151, < HB / IA / / IB / IC / IV / V > Nr. #

Zitierweise:
GStA PK, I. HA Rep. 151 Preußisches Finanzministerium, < HB / IA / IB / IC / IV / V > Nr. #
Verweis auf ähnliches Material
II. HA GD, Abt. 24 Generalakzise- und Zolldepartement I. HA Rep. 191 VWM Ministerium für Volkswohlfahrt I. HA Rep. 89 (Klassifikationspunkt 10) I. HA Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten I. HA Rep. 161 c und d [Jüngere ] Behörden und Kommissionen für den Holzhandel
Zitierweise
GStA PK, I. HA Rep. 151
Umfang: Angaben zum Umfang: 1.889 lfm (62.732 VE)
Bereitstellendes Archiv: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz