Behördengeschichte:
Die Wahrnehmung des Bergregals des durch die Goldene Bulle (1356) auf die Kurfürsten übergegangenen Bergregals bestand in
dem an Bodenschätzen armen Kurfürstentum Brandenburg in der Regel nicht darin, die Bodenschätze im fiskalischen Betrieb zu
fördern und auszubeuten, sondern die Förderungserlaubnis, ggf. in Übergehung der Rechte der Grundeigentümer, an private oder
gewerklich organisierte Bergbauinteressenten gegen Pacht- oder Abgabenleistung zu übertragen. Dieses Vorgehen förderte die
Erschließung und Ausbeutung neuer Fundstätten.
In Brandenburg waren lediglich Raseneisenerz, das schon früh in mehreren Hammerwerken (so Eisenspalterei bei Neustadt-Eberswalde,
Hohenofen bei Neustadt/Dosse) verarbeitet wurde, und Kalk in nennenswertem Umfang vorhanden. Die reichlich vorkommende Braunkohle
wurde bis zum Zeitalter der Industrialisierung wenig ausgebeutet und hauptsächlich zur Befeuerung der Salinen verwendet.
Bergbaubetrieb in größerem Umfang kannten jedoch die im 17. Jahrhundert an das Kurfürstentum Brandenburg gelangten Territorien,
so v.a. die Grafschaften Mark und Tecklenburg oder das Herzogtum Magdeburg sowie das Fürstentum Halberstadt. Hier wurde vor
allem Erzbergbau und später Kohlenbergbau betrieben. Maßgeblich waren in den westlichen Territoren, später in Schlesien und
Magdeburg die friderzianischen Bergordnungen von 1766 (Herzogtum Kleve, Fürstentum Möers und Grafschaft Mark), 1769 (Schlesien
und Glatz) und 1772 (Magdeburg und Halberstadt mit Mansfeld und Hohenstein).
Eine zentrale Verwaltung in nennenswertem Umfang bestand bis zur Begründung des 5. Departments für Handel und Manufakturen
im Jahre 1740 als erstem landesweit zuständigem Fachministerium für Wirtschaft, aus dem 1768 das Berg- und Hüttendepartment
hervorging, nicht. Friedrich II. war sich der Bedeutung des Bergwesens für die Staatswirtschaft sehr bewusst und förderte
dieses direkt und indirekt (so durch den Ausbau von Chausseen und Schifffahrtswegen). Der Bergbau, aber auch der Hütten- und
Salinenbetrieb, bedurften dabei im besonderen Maße einer fachlich geschulten und ausgebildeten Beamtenschaft, die - in der
1770 begründeten Berliner Bergakademie - jedoch erst herangebildet bzw. auch aus dem Ausland herangezogen werden musste.
Aus dem Bergregal wurde im Zeitalter der absolutistischen Staatsverfassung und der merkantilistischen Wirtschaftsführung das
Direktionsprinzip rechtlich abgeleitet. Dieses beinhaltet das direkte Eingreifen des Staates in die Betriebs-, Personal- und
Finanzverwaltung der nicht fiskalisch betriebenen Werke durch die regionalen Bergämter, und wurde vor Ort u.a. durch das staatlich
verpflichtete Leitungspersonal der Steiger und Schichtmeister wahrgenommen. Das Allgemeine Landrecht von 1794 schrieb in subsidiärer
Ergänzung der Bergordnungen das staatliche Direktionsrecht über den Bergbetrieb gesetzlich fest.
Für die Neuorganisation des Bergwesens im Ancien Régime stehen vor allem der Minister Freiherr von Hagen, der erste Chef des
Berg- und Hüttendepartements, und sein Nachfolger im Amt seit 1777, der in Freiberg ausgebildete Montanwissenschaftler Friedrich
A. von Heinitz.
Dieser teilte das Bergwesen Preußens in vier Hauptbergdistrikte ein:
- Kur- und Neumark, Ost- und Westpreußen
- Magdeburg, Halberstadt, Hohenstein und Mansfeld
- Schlesien und Glatz
- Westfälische Provinzen.
Diese Distrikte waren die Keimzelle der späteren Oberbergamtsbezirke Berlin (bis 1839), Halle, Breslau und Dortmund, zu denen
ab 1816 Bonn trat.
In den westlichen Bergbaugebieten wurde die Neuorganisation des Bergwesens und seiner Behörden durch Freiherr vom Stein (1784
Direktor des Märkischen Bergamtes Wetter, 1792 Leister des Westfälischen Oberbergamtes) konzipiert und durchgeführt und das
Direktionsprinzip durchgesetzt.
Neben dem Berg- und Hüttenwesen war auch das Salzwesen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und für die Bevölkerung wichtige
Existenzgrundlage. Zur Verminderung der Abhängigkeit von Salzimporten wurden Staatssalinen eingerichtet (so u.a. Königsborn,
Neusalzwerk, Staßfurt, Kolberg, im 19. Jh. Artern und Kösen, Dürrenberg und Hohensalza). Das 1786 begründete und ebenfalls
von Heinitz geleitete Salzdepartement war zeitweise (1794-1796) mit dem Berg- und Hüttendepartement verbunden.
Nach der Auflösung des Generaldirektoriums im Zuge der Stein-Hardenbergschen Reformen wurde der Geschäftskreis des Berg- und
Hüttendepartements als Ganzes unter der Bezeichnung "Generalbergbaudirektion" zunächst dem Ministerium des Inneren zugeordnet
und in einer Abt. für Bergbau, Salzfabrikation, Münze und Porzellanmanufaktur zusammengefasst. Die Registraturen blieben dabei
unvermischt. Zwischen 1813 und 1817 war die Bergabteilung dem Finanzministerium unterstellt, ging dann aber wieder, bis zum
erneuten Wechsel an das Finanzministerium 1834, nun als "Oberberghauptmannschaft", an das Innenministerium zurück. 1848 kam
es zur Gründung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, das auch die Zuständigkeit für das Berg-, Hütten-
und Salinenwesen übernahm. Bei der Abtrennung des Ministeriums der öffentlichen Arbeit 1878 wechselte die Zuständigkeit an
dieses über, allerdings nur bis 1890, als diese wieder an das Ministerium für Handel und Gewerbe zurückwechselte und dort
schließlich (ab 1901) und bis zur Vereinigung des preußischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Namensführung seit 1932)
mit dem Reichswirtschaftsministerium im Jahr 1934, dessen Abteilung I bildete.
Bei allen wechselnden Ressortunterstellung blieb jedoch der Überlieferungskomplex geschlossen erhalten.
Nach dem Ende der Napoleonischen Kriege und im Zuge der Einigungskriege 1864-1871 erhielt Preußen weitere Gebiete mit traditionellem
Bergbaubetrieb, so das Siegerland, das Aachener Revier, das Saargebiet, die Lausitz, Nassau und Hannover (Harz). Gleichzeitig
änderten sich aus Konsequenz der raschen Industrialisierung umfassend die technischen, sozialen und betriebswirtschaftlichen
Grundlagen des Berg-, Hütten- und Salinenbetriebs. Das Direktionsprinzip war aus technisch-wirtschaftlicher und aus rechtlicher
Sicht nicht länger zu halten und wurde durch eine Reihe von Einzelgesetzen bis zur faktischen Aufgabe ausgehöhlt. Ganz abgeschafft
wurde es erst durch das "Allgemeine Berggesetz" von 1865 (im wesentlich konzipiert von Dr. jur. Hermann Brassert, Oberbergamt
Bonn), das daneben einen allgemeinen Rechts-Rahmen für die vielen regional geltenden bergrechtlichen Bestimmungen und moderne
Rahmenbedingungen für den Ausbau dieses wichtigen Industriezweiges schuf.
In Bezug auf die nichtfiskalischen Betriebe übte der Staat nunmehr nur noch hoheitliche Aufgaben aus (Inspektionsprinzip).
Zunächst kam es zur Veräußerung einer größeren Zahl fiskalisch betriebener Werke an Private, was sich mit der wachsenden Bedeutung
des Montansektors als Schlüsselindustrie ab Ende des 19. Jahrhundert änderte, als der Staatsanteil zunehmend - durch Ausbau
vorhandener fiskalischer Werke, durch Aktienankauf (Hibernia) und durch Ausdehnung des staatlichen Vorbehaltsrechts erreicht
wurde. Ein weiteres staatliches Anliegen war die Verbesserung der arbeits(schutz)rechtlichen Bedingungen im Bergwesen und
die Anpassung an die Reichs-Sozialgesetzgebung. Allerdings erwies sich die Organisation der Staatsbetriebe, u.a. durch die
enge Bindung an den Staatsetat, als betriebswirtschaftlich ungünstig, weswegen der fiskalische Montanbesitz 1923 zu großen
Teilen in eine Staatliche Aktiengesellschaft, die Preußische Bergwerks- und HüttenAG, kurz Preußag, überführt wurde. Dies
galt nicht für die infolge des Versailler Vertrags in französisches Eigentum übergegangenen Saargruben.
Aus Konsequenz aus den Gesetzen über die Gleichschaltung der Länder mit dem Reich wurde das Preußische Ministerium für Handel
und Gewerbe, seit 1932 Preußisches Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, 1934 mit dem Reichswirtschaftsministerium vereinigt,
womit auch die Geschichte der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung des preußischen Staats endete.
Behördengeschichte
Die Registraturgeschichte des Bestandes reicht bis in das Jahr 1768 zurück, in dem auf Anweisung des Ministers von Hagen die
Bergwerks- und Hüttensachen aus allen Departements in einer gesonderten Registratur ("Geh. Bergregistratur") zusammengezogen
wurden. Registrator Schadow entwickelte ein Registraturschema, das bis in die 1860er Jahre kurrent blieb. Bei der Auflösung
des Generaldirektoriums blieb die Geh. Bergregistratur geschlossen erhalten, dies auch bei allen wechselnden Ressortunterstellungen.
Es gab auch keine Zäsur in der Aktenbildung, so dass der große behördenorganisatorische Einschnitt von 1808/1810 sich nicht
auf die Registraturverhältnisse auswirkte. Auch wurde die Geh. Bergregistratur nicht mit anderen Registraturteilen des jeweils
übergeordneten Ministeriums vermischt.
1865 erfolgte eine Registraturumstellung nach dem vom Registrator Bernouilli entwickelten Schema. Dieses sah eine mehrstufige
Systematik nach dem Schema "Abt.", "Titel" und "Sektion" (D III 2 vor), die ggf. durch Literierung noch weiter untergliedert
wurde. Die bei der Registraturumstellung nicht mehr kurrenten Akten erhielten dabei auf der unteren (Sektions-)stufe die Nrn.
1-100, während die neuen Akten in der Zählung mit Nr. 101 begannen. So blieb eine große Geschlossenheit der Registratur in
ihren alten und neuen Teilen gewahrt.
Das Preußische Geheime Staatarchiv erhielt v.a. 1928 große Abgaben aus dem Ministerium, ergänzt durch eine Abschrift des dort
verwendeten Behördenrepertoriums, in dem die übernommenen Akten lediglich durch Abhakung markiert wurden. Die Abgabe wurde
als I. HA Rep. 120 I aufgestellt. Weiterhin wurden separate Repertorien für die Hüttenkonzessionen (HK) und die Manuskriptensammlung
(Mss) übernommen, die bereits als nicht mehr kurrent ausgesondert waren. Einzelne Behördenabgaben erfolgten bis in die 1940er
Jahre.
Während des Zweiten Weltkrieges wurde der Bestand I. HA Rep. 120 I in die Salzbergwerke Schönebeck und Staßfurth ausgelagert,
wo er nahezu unversehrt erhalten geblieben ist. Von dort sind sie schließlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR, Abt. Merseburg,
gelangt.
Die noch nicht archivreifen Registraturteile sind im Ministerium bzw. behördlichen Ausweichlagern zum großen Teil vernichtet
worden. Schätzungsweise sind zwei Drittel des Gesamtbestandes so verloren gegangen.
Im Zentralen Staatsarchiv Merseburg wurde der Bestand bis 1958 revidiert und aufgrund seiner großen inneren Geschlossenheit
abgetrennt von der Hauptüberlieferung des Ministeriums für Handel und Gewerbe (I. HA Rep. 120) als I. HA Rep. 121 aufgestellt.
Auch der Tektonikschnitt zwischen Überlieferungen des "Feudalismus" (bis 1807) und des "Kapitalismus" konnte am Bestand nicht
vollzogen werden. Die Sammlung der Hüttenkonzessionen und die Manuskriptensammlung blieben separat aufgestellt.
Als Bergungsgut wurden im Berliner Hauptarchiv (später wieder Geheimes Staatsarchiv) 137 Verzeichnungseinheiten (VZ) aus der
Reichswirtschaftsverwaltung zunächst als I. HA Rep. 120 aufgestellt, bei denen es sich jedoch ganz überwiegend um Akten aus
der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung handelte.
Die Trennung der Reposituren 120 und 121 blieb auch nach der Wiedervereinigung und Rückführung der Merseburger Bestände nach
Dahlem (1993) sowie nach der Neutektonierung (2000) erhalten. Es wurde jedoch darauf verzichtet, die noch unter Abt. 31 Berg-
und Hüttendepartement des Generaldirektoriums beruhenden Akten (überwiegend Torfsachen), die über das Ministerialarchiv schon
im 19. Jahrhundert an das Geheime Staatsarchiv gelangt waren, sowie die 1990 aus Magdeburg abgegebene Kommissionsakten des
Kriegs- und Domänenrats Zinnow in den Hauptbestand einzugliedern.
Aufgrund der großen Bedeutung des Montansektors für die Wirtschafts-, Technik- und Sozialgeschichte wurde ab 1999 in einem
DFG-geförderten gemeinsamen Großprojekt des Geheimen Staatsarchivs PK, der nordrheinwestfälischen Staatsarchive Düsseldorf
und Münster sowie Landeshauptarchivs Magdeburg die jeweils dort beruhende Überlieferung der Bergbehörden nach gemeinsamen
Richtlinien, teils tiefgehend, erschlossen und in den jeweiligen Publikationsreihen veröffentlicht. Den polnischen Staatsarchiven
in Wroclaw und Katowice wurde eine Beteiligung ermöglicht. Der Fokus lag auf dem Zeitraum zwischen 1763 (Ende des Siebenjährigen
Krieges) und 1865 (Erlass des Allgemeinen Berggesetzes), ältere bzw. jüngere Überlieferungen wurden nicht berücksichtigt.
Im Geheimen Staatsarchiv PK entstand dabei in der Bearbeitung von Susanne Brockfeld und Frank Althoff das Inventar: Die preußische
Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung. Der Bestand Ministerium für Handel und Gewerbe, Abt. Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung
im Geheimen Staatsarchiv PK Preußischer Kulturbesitz (= Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz, Arbeitsbericht
3, Berlin 2003).
Zeitgleich mit der Inventarisierung wurden die Findmittel retrokonvertiert und die Archivalien nach numerus currens umsigniert.
Die Bearbeiterin entschied aufgrund der anstehenden Publikation des Inventars, das die überkommene Registraturordnung nur
marginal veränderte, die Klassifikation weitgehend beizubehalten, auch wenn aufgrund der kriegsbedingt nur lückenhaften Überlieferung
größere Zusammenfassungen übersichtlicher gewesen wären. Eine Abweichung vom Inventar ist jedoch die Subsumierung der bisher
getrennten Teilbestände "Hüttenkonzessionen" und "Manuskriptensammlung" in den Hauptbestand. Ebenfalls angegliedert wurde
auch der kleine Teilbestand "Versicherungstechnische Prüfungsstelle".
Akten aus der Registratur des mit Erlass vom 18. Jan. 1922 (Anm. 24) errichteten Grubensicherheitsamtes sowie der beratend
zugeordneten Grubensicherheitskommission sind nicht überliefert.
Bei Auflösung des sog. "unbearbeiteten Restes" der I. HA Rep. 120 Ministerium für Handel und Gewerbe traten dort auch einige
bislang als verschollen betrachtete Akten der Bergabteilung, vornehmlich aus der Abt. D "Hebung des Berg-, Hütten- und Salinenwesens"
wieder zu Tage und konnten dem Bestand angegliedert werden.
Einige Akten sind, zumeist infolge von speziellen Ermittlungen, tiefgehend neu verzeichnet worden. Insgesamt ist aber eine
Neuverzeichnung aufgrund des oben benannten Inventars als nicht notwendig erachtet worden.
Amtliche Publikationen:
Die Berg- etc.-Abteilung im Ministerium für Handel und Gewerbe unterhielt folgende amtliche Veröffentlichungsorgane:
- Zeitschrift für Berg-, Hütten- und Salinenwesen im Preußischen Staat (seit 1854)
- Zeitschrift für Bergrecht (seit 1860)
- Grubensicherheit. Zeitschrift für die Aufklärung über die Unfallgefahren des Bergbaus und ihre Bekämpfung (seit 1926)
Bestandsbeschreibung:
Der Bestand umfasst rd. 300 lfm mit annähernd 10.000 Verzeichnungseinheiten, mehr als die Hälfte (5774 VE) davon sind Personalakten
von Bergbeamten bzw. Prüfungsakten der Bergassessoren. Letztere beinhalten teilweise als Prüfungsaufgaben durchaus interessante
Abhandlungen zu speziellen bergtechnischen bzw. bergadministratorischen Themen, welche jedoch nicht ausgeworfen sind. Prüfungsakten
sind bis in die 1940er Jahre überliefert.
Aus Sicht der Industrialisierungs-, Technik- Verkehrs- und Wissenschaftsgeschichte ist besonders bedeutend die Abt. D "Hebung
des Bergwesens", unter welcher Akten zu den Instruktionsreisen von Bergbeamten, zur Anwendung neuer Techniken im Berg-, Hütten-
und Salinenbetrieb, zu geognostischen Untersuchungen, zur bergtechnischen Ausbildung sowie zur Verkehrs- bzw. Transportinfrastruktur
überliefert sind. Diese Abt. umfasst rd. 1200 VE.
Die Organisationsakten der Abt. A (A II Organisation des Berg-, Hütten- und Salinenwesens im Allgemeinen, A III Organisation
der Zentralbehörde(n), A IV Organisation der Provinzialbergbehörden, A V und A VI Organisation der Bergämter und Bergreviere)
sind eher lückenhaft, mit zeitlichem Schwerpunkt bis Mitte des 19. Jahrhundert überliefert. Die Jahresberichte der Bergämter
von 1853-1861, sowie die Jahresberichte "über die Verwaltung des Salz-, Berg- und Hüttenwesens" von 1826 bis 1901 sind annähernd
vollständig vorhanden.
Überlieferungen zu den privaten Berg-, Hütten- und Salinenbetrieben, die vornehmlich aus der bergpolizeilichen Kompetenz entstanden
ist, liegt nach dem Alphabet der Betriebsorte geordnet, unter der Gruppe B V. Diese Gruppe umfasst rd. 300 Verzeichnungseinheiten.
Weiterhin sind die staatlich verliehenen "Hüttenkonzessionen" (Klassifikationshauptgruppe 09 = 528 VE, Mitte 18. bis Mitte
19. Jahrhundert) zu beachten. Ebenso beinhaltet die Manuskriptensammlung (Klassifikationshauptgruppe 08 = rd. 450 VE, v.a.
Ende 18. Jahrhundert bis Mitte 19. Jahrhundert), in der v.a. technische Ausarbeitungen und Reiseberichte von Bergbeamten überliefert
sind, auch Material zu privat betriebenen Einrichtungen.
Für die privaten Betriebe ist ergänzend in jedem Fall auf die archivischen Bergbauüberlieferungen (Oberbergämter und untere
Bergbehörden) in den regional zuständigen Landes- bzw. Staatsarchiven zu verweisen.
Die Überlieferung zu den fiskalischen Werken umfasst zum einen Generalia (Betrieb und Debit im Allgemeinen), zum anderen Spezialia
zu den einzelnen Gruben und Betrieben, jeweils nach Betriebsart Bergbau, Hüttenbetriebe und Salzwerke getrennt, insgesamt
rd. 800 VE.
Überlieferungen in anderen Beständen:
Über weitere Überlieferungen zum Berg-, Hütten- und Salinenwesen, die in anderen Beständen des Geheimen Staatsarchivs PK vorliegen,
informiert überblickartig das oben genannte Inventar in einem Anhang zum Vorwort.
Formalangaben:
Letzte vergebene Nummer: 9946 (Stand: Mai 2018)
Der Bestand lagert derzeit: Magazin Westhafen
Die Akten sind auf (gelben) Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
I. HA Rep. 121, Nr. ##
Die Zitierweise lautet:
GStA PK, I. HA Rep. 121 Ministerium für Handel und Gewerbe, Berg-, Hütten-
und Salinenverwaltung, Nr. ##
Berlin, im Mai 2018 Chr. Brandt-Salloum, AOAR