BPH, Rep. 15 B Hofapotheke
1. Institutionsgeschichte
Die Königliche Hofapotheke in Berlin wurde im Jahre 1598 von der Kurfürstin Katharina von Brandenburg-Küstrin (1549-1602),
der ersten Gemahlin des Kurfürsten Joachim Friedrich von Brandenburg (1546-1608), gestiftet. Die Kurfürstin zeigte großes
Interesse für die Arzneikunde, und es ist anzunehmen, dass sie sich schon in Magdeburg, wo ihr Mann als Administrator tätig
war, mit dem Apothekenwesen beschäftigt hatte. In Halle/Saale auf der Moritzburg, wo sich ihre Residenz befand, ließ sie ein
"Destillierhaus" einrichten, in dem auch Arzneien zubereitet wurden. Mit dem Umzug von Halle nach Berlin ist auch ihre Apotheke
dorthin verlegt worden. Der bisherige Apotheker der Kurfürstin in Halle/Saale, Crispinus Haubenschmidt, wurde der erste Hofapotheker
in Berlin und verwaltete das Amt bis 1626. Ihren Sitz hatte die Hofapotheke anfangs im Berliner Schloss.
Der Zweck dieser Stiftung lag in der Beschaffung guter Arznei für die fürstliche Familie und das Hofgesinde, vornehmlich aber
in der unentgeltlichen Abgabe an die arme und bedürftige Bevölkerung.
Zu Beginn ihrer Tätigkeit unterstand die Hofapotheke der Amtskammer in Berlin. Später wechselte sehr oft das Unterstellungsverhältnis.
Sie wurde unter König Friedrich I. (1657-1713) dem Oberkammerherrenamt unterstellt, mit der speziellen Aufsicht waren die
Leibmedici beauftragt. Unter König Friedrich Wilhelm I. (1688-1740) ressortierte die Hofapotheke vom Kurmärkischen Departement
des Generaldirektoriums und dem Obercollegium medicum. Durch die Kabinettsordre vom 27. Januar 1797 wurde dem Staatsminister
Graf von der Schulenburg die Oberaufsicht über sämtliche Medizinalkollegien und Anstalten "als ein besonderes Departement"
übertragen. Er besaß die Direktion über das Generalkassen- und Rechnungsressort sowie die Administration der Banken, des Medizinalwesen,
der Hofapotheke, der Lotterie und der Tabakkommission. Am 23. Februar 1798 ist die Administration der Hofapotheke wieder dem
kurmärkischen Departement übergeben worden und mit der Kabinettsordre vom 17. März 1801 erfolgte die Übergabe der Direktion
abermals an das Medizinaldepartement, welches die Aufsicht in Verbindung mit dem Staatsminister Graf von der Schulenburg schon
einmal innehatte.
Die Lieferung der erforderlichen Materialien zum Betrieb der Apotheke erfolgte in natura. Im Jahre 1718 erhielt die Hofapotheke
den sogenannten Hopfengarten bei Schöneberg zur Benutzung. Die darin befindlichen exotischen Bäume, Stauden und Gewächse standen
unter der Aufsicht der 1700 gestifteten Sozietät der Wissenschaften. Die Gelder, die die Hofapotheke zur Bestreitung ihrer
Ausgaben und zur Anschaffung der Rohstoffe, Geräte und Einrichtungsgegenstände benötigte, wurden aus verschiedenen Kassen
gezahlt, das zeigt ein im Jahre 1772 aufgestellter Etat. Zuschüsse erhielt die Einrichtung aus der Generaldomänenkasse, der
Generalkriegskasse und der Kurmärkischen Domänenkasse (zur Besorgung der Kräutersammlung). Außerdem konnte sie Gelder aus
der verkauften Medizin, von denen der Hofapotheker und der Oberprovisor zehn Prozent erhielten, verbrauchen, denn die Hofapotheke
besaß seit dem 4. September 1643 durch den Erlass des Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1620-1688) das Recht des Allgemeinverkaufs
von Medikamenten. Es erfolgte jedoch nur ein begrenzter Verkauf von Medizin an das Publikum, bis das Recht am 3. April 1802
nach eingegangenen Beschwerden durch die Stadtapotheker eingestellt wurde. Diese Regelung bestand bis 1915, dann ist der freie
Verkauf wieder gestattet worden. Ab 1791 kam der Zuschuss aus der Hofstaatskasse und später aus dem Kronfideikommissfonds.
Die Zuschüsse flossen in die Hofapothekenkasse und wurden von dem jeweiligen Hofapotheker verwaltet. Dieser musste die Jahresrechnungen
aufstellen, die anschließend durch die Hofapothekenkommission und die Oberrechnungskammer revidiert wurden.
Durch die bedeutende Vergrößerung des Hofstaates unter König Friedrich I. und die Zunahme der Aufgaben verschlechterte sich
die finanzielle Lage der Hofapotheke. Nachdem sie 1711 Schulden machte, wurde 1712 und 1725 ein Reglement erlassen, in dem
die Aufgaben der Hofapotheke, aber auch die zum Bezug freier Medikamente berechtigten Personen genau festgelegt waren.
Ihre ursprüngliche Aufgabe, die Belieferung des Hofes mit guter Arznei, ist sehr bald ausgedehnt worden. Der Wirkungskreis
erstreckte sich nun auch auf das Militär und wohltätige Institute. Durch die Erweiterung der Zuständigkeit und die verschiedenen
Missbräuche bei der freien Verabreichung der Medizin wurden die Fonds der Hofapotheke stark beansprucht. Dadurch geriet sie
wiederum in größere Schulden. Um diesen Missstand zu beseitigen, wurde im Dezember 1752 eine Kommission ins Leben gerufen,
die die "verschiedenen Unordnungen" abstellen sollte. Gleichzeitig bestimmte ein Hofapothekenreglement vom 16. Dezember 1752,
wer die Arzneien unentgeltlich aus der Hofapotheke erhalten sollte. Dieses geschärfte Reglement von 1752 setzte die Anordnungen
von 1712 und 1725 außer Kraft.
Der Kommission gelang es jedoch nicht, die Missstände zu beseitigen, sondern der Zustand verschlimmerte sich zusehends. Die
Schulden wuchsen weiter an, und es drohte der Eingang der Stiftung. Um dies zu verhindern, wurde am 21. Dezember 1763 eine
neue Kommission auf Befehl des Königs Friedrich II. (1740-1786) gebildet. Diese Kommission setzte sich zusammen aus dem Geheimen
Finanzrat Geelhaar, dem Kriegsrat von Tieffenbach von der Oberrechnungskammer und dem Geheimen Rat und ersten Leibmedikus
Cothenius. Ihre Aufgabe bestand in der Überprüfung des Zustandes der Hofapotheke und der vom Hofapotheker Conradi geführten
Rechnungen. Das wichtigste Dokument der Hofapotheke bei der Durchführung ihrer Aufgaben war das "Neugeschärfte und von seiner
Königlichen Majestät von Preußen allergnädigst revidierte Hofapothekenreglement" vom 23. November 1763. In diesem Reglement
wurden Bestimmungen getroffen über die Einschränkung des Sortiments der Hofapotheke bei der freien Abgabe von Heilmitteln,
die Abgabe von Pflege- und Lebensmitteln gegen Bezahlung, die Festlegung der zur Verschreibung freier Medikamente berechtigten
Ärzte, das Verbot der Weitergabe von Rezepten an andere Personen, die Abgabe von Medikamenten nur im Einzelfall und nicht
für den Massenbedarf, die Anfertigung der Medikamente in der Hofapotheke und nicht durch die Ärzte und die Nichtgewährung
von Krediten für gelieferte Arzneien. Weitere Bestimmungen betrafen den Kreis der mit freier Medizin zu versorgenden Personen
und Institutionen sowie Anweisungen für den Apotheker zum sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang bei der Herstellung der
Arzneimittel. Zu den Personen und Institutionen, die mit freier Medizin versorgt wurden, gehörten das Kirchen- und Schulpersonal,
die Gymnasien, Hospitäler, das 1748 gegründete Invalidenhaus, die 1727 gegründete Charité, das Irren- und Arbeitshaus, die
Ritterakademie sowie Kadetten- und Pagenkorps.
Eine entscheidende Veränderung für die Hofapotheke trat im Jahre 1806 mit dem vom Armendirektorium erarbeiteten Plan zur besseren
Einrichtung der Almosenpflege und Krankenversorgung ein. Durch die Kabinettsordre vom 27. Mai 1806 wurde die Neuregelung der
Armenpflege bestätigt. Dieser Plan sah u. a. die Anstellung von drei neuen Armenärzten und zehn Armenchirurgen vor. Die Verschreibung
von Armenarzneien sollte nicht nur aus der Hofapotheke, sondern auch aus den den Armen nächstgelegenen Stadtapotheken erfolgen.
Außerdem mussten die Rezepte zur monatlichen Zahlung bei der Hofapotheke eingereicht werden. Damit wurde die Verabreichung
freier Medikamente für unbemittelte Personen erweitert und erleichtert.
Nach dem Tilsiter Frieden von 1807 wurden die Ressortverhältnisse des Apothekenwesens neu geordnet. Am 16. Dezember 1808 wurde
im Preußischen Ministerium des Innern eine besondere Abteilung für das Medizinalwesen geschaffen, der auch die Hofapotheke
und die Hofapothekenkommission unterstellt wurde.
Die Hofapotheke befand sich jedoch seit Anfang des Krieges mit Frankreich 1806/07 in großen Schwierigkeiten. Die Verpflichtungen
sollten weiterhin erfüllt werden, obwohl ihr seit September 1806 der etatmäßige Zuschuss aus den Königlichen Kassen nicht
mehr gezahlt wurde. Dieser Geldmangel führte dazu, dass alle Bedürfnisse der Hofapotheke auf Kredit liefen und dadurch eine
enorme Schuldensumme anwuchs. Auch die Lieferanten wollten keine Waren mehr liefern, wenn nicht von Zeit zu Zeit eine Zahlung
erfolgte. Es war der Apotheke nicht mehr möglich, von dem gegenwärtigen Bestand die laufenden und notwendigen Ausgaben zu
bestreiten. Ihre Existenz stand erneut infrage. Schließlich ordnete die Hofapothekenkommission die Ärzte sogar an, sparsam
mit der Verschreibung von Medikamenten umzugehen und die kostspieligsten Arzneien nicht mehr zu verschreiben.
Durch die Kabinettsordre vom 25. Januar 1811 wurde die Reorganisation der Königlichen Hofapotheke in Berlin angeordnet. Sie
sollte mit ihren bisherigen Bestimmungen und Verpflichtungen in reduziertem Umfang erhalten bleiben. Zugleich wurde festgelegt,
dass die Anfertigung der Rezepte für die Stadtarmen in der Hofapotheke vom 1. August 1811 ab aufhören sollte. Mit dem 1. Januar
1820 ging zudem die Armenpflege von dem Armendirektorium auf die Gemeinden über. Damit wurde die Verbindung der Hofapotheke
mit der Armenfürsorge vollständig gelöst, da sie von diesem Zeitpunkt an auch die Arzneimittellieferungen an das Große Friedrich-Waisenhaus,
das Arbeitshaus und das neue Hospital einstellte. Die Hofapothekenkommission erhielt die Anweisung, einen neuen Etat aufzustellen,
der dem Departement der allgemeinen Polizei im Ministerium des Innern, von dem künftig die Hofapotheke unmittelbar ressortierte,
eingereicht werden musste. Im Zusammenhang mit der Reorganisation der Hofapotheke stand auch die Erarbeitung einer neuen Instruktion
für die Hofapothekenkommission. In der Instruktion vom 25. Januar 1811 wurden ebenfalls Regelungen getroffen über die Lieferung
der freien Armenmedizin teils durch die Hofapotheke selbst, teils auch durch die übrigen Apotheken, die Durchführung zweckmäßiger
Kontrollen zur Verhütung der Missbräuche bei den Armenmedizinlieferungen sowie über die Finanzierung der Hofapotheke. Es sollten
aus der Hofapotheke keine Waren mehr auf Kredit genommen, sondern es musste sofort mit barem Geld gewirtschaftet werden. Wichtige
Inhalte der Instruktion waren auch die Zusammensetzung und die Aufgaben der Hofapothekenkommission.
Die Hofapothekenkommission als Kontrollorgan über die Hofapotheke sollte jederzeit aus zwei Mitgliedern der wissenschaftlichen
Deputation für das Medizinalwesen bestehen, wovon der eine Arzt und der andere Pharmazeut sein mussten. Sie ressortierte ebenfalls
vom Departement der allgemeinen Polizei im Ministerium des Innern.
Die Aufgaben der Hofapothekenkommission waren sehr vielseitig und genau festgelegt. So hatte die Kommission die besondere
Aufsicht über das Personal der Hofapotheke, deren Kasse, die anzukaufenden Medizinalwaren und die daraus gefertigten Medikamente.
Weitere Aufgaben bestanden in der Revision der pharmazeutischen Präparate, der Kontrolle über das Warenlager, der Überprüfung
der Rezepte und Medikamente, der Aufstellung des Etats für die Hofapotheke, der Abnahme der Rechnungen und ihre Einreichung
bei der Oberrechnungskammer sowie der Revision der Charitèapotheke.
Das Jahr 1824 brachte für die Hofapotheke in finanzieller Hinsicht bei der Verabreichung freier Medikamente eine entscheidende
Veränderung. Da sich die Lieferung freier Arznei enorm erweitert hatte und die zu leistenden Zuschüsse an die Hofapotheke
sich dadurch ständig erhöhten, erließ König Friedrich Wilhelm III. (1770-1840) die Kabinettsordre vom 17. April 1824 über
die Bezahlung der Medizin. Er ordnete an, dass die Hofapotheke zwar in ihrem jetzigen Umfang bestehen bleiben sollte, die
Verabreichung freier Medikamente jedoch neu geregelt wurde. Die Kosten hatten nun zur Hälfte die Staatskassen zu bezahlen,
denen die Unterhaltung der Institute oblag, die ihren Bedarf an Medikamenten bisher unentgeltlich aus der Hofapotheke bezogen
hatten. Die andere Hälfte ging als königliche Unterstützung zu Lasten der Kronfideikommisskasse. Diese Regelung blieb bis
zum Jahre 1918 erhalten.
Nachdem durch die Kabinettsordre vom 3. November 1817 das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten
gegründet wurde, ist die bisher dem Ministerium des Innern unterstellte Medizinalabteilung diesem Ministerium angegliedert
worden. Ab 1853 kam es für die Hofapotheke zu einem doppelten Unterstellungsverhältnis, es ressortierte bis 1918 außerdem
vom Ministerium des Königlichen Hauses. Mit dem 1. April 1911 trat eine wesentliche Änderung in der Organisation der Medizinalabteilung
ein. Diese wurde aus dem Kultusministerium ausgegliedert und wieder an das Ministerium des Innern angegliedert. Die Hofapotheke
unterstand nunmehr dem Ministerium des Innern und dem Ministerium des Königlichen Hauses.
Mit der Novemberrevolution und dem Ende der Hohenzollernmonarchie 1918/19 hörte auch die Königliche Regierung in dieser Form
auf zu Bestehen. Nach der Staatsumbildung wurden mit der Verordnung vom 30. November 1918 auch sämtliche Vermögensmassen des
vormaligen Königlichen Hauses beschlagnahmt, zu dem auch die Hofapotheke gehörte, und dem Finanzministerium (Kronverwaltung)
sowie ab 7. Mai 1919 dem neugegründeten Ministerium für Volkswohlfahrt unterstellt.
Erneut wurden Überlegungen über die Zukunft der Hofapotheke angestellt. Durch ihr langjähriges Bestehen war sie jedoch nicht
nur ein Institut von historischer Bedeutung, sondern auch eine anerkannte Einrichtung, die gleichzeitig eine Musteranstalt
für alle übrigen Apotheken darstellte. Zudem galt sie als sehr modern ausgestatteter Betrieb, der allen Anforderungen der
neueren Zeit gerecht wurde. 1925 erfolgte schließlich ihre Erklärung zu einer öffentlichen Apotheke, und mit dem Inkrafttreten
des Gesetzes über die Vermögensauseinandersetzungen zwischen dem Preußischen Staate und den Mitgliedern des vormals regierenden
Preußischen Königshauses am 29. Oktober 1926 ging sie endgültig in den Besitz des Staates über.
Die Hofapotheke trug ab 1927 die Bezeichnung "Staatliche Universitätsapotheke", war seit dem 1. April 1927 an die Universität
Berlin angegliedert und unterstand dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, später Reichsministerium für
Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Mit der Angliederung der Apotheke an die Universität Berlin erlosch auch die Tätigkeit
der Hofapothekenkommission.
Die Hofapotheke befand sich seit 1885 im linken Flügel des Schlosses Monbijou, da ein Teil des Hauses im Berliner Schloss
durch den Bau der Kaiser-Wilhelm-Brücke abgebrochen werden musste.
Im Zweiten Weltkrieg wurde die traditionsreiche Einrichtung 1943 während eines Luftangriffs zerstört und nicht wieder in Betrieb
genommen.
2. Bestandsgeschichte
Die Teilbestände Hofapotheke und Hofapothekenkommission gelangten im Jahre 1937 (acc. 37/1937) in das Brandenburg-Preußische
Hausarchiv und wurden dort als Abteilung B und M des Bestandes Rep. 15 Hofökonomie aufgestellt, verzeichnet und geordnet.
Über die abgebende Stelle ist nichts bekannt, da keine weiteren Unterlagen über die Abgabe vorhanden sind.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden die Bestände gemeinsam mit den anderen Beständen des Archivs in die Salzbergwerke Staßfurt
und Schönebeck ausgelagert. Sie kamen im Jahre 1949 in das Zentrale Staatsarchiv der DDR, Dienststelle Merseburg.
Im Jahre 1987 wurde der Bestand von der Archivarin Bettina Ehrentraut neu verzeichnet und geordnet. Es handelt sich um einen
zusammengefassten Bestand, der die Akten der Hofapotheke und der Hofapothekenkommission enthält. Da diese beiden Institutionen
in ihrer Aufgabenstellung schwer zu trennen sind, wurden sie als zusammengefasster Bestand aufgestellt. Dieser Bestand setzt
sich zusammen aus den Organisationsakten der Hofapotheke und der Hofapothekenkommission sowie aus Rechnungen, Belegen, Inventaren
und Rezepten für die Königliche Familie, für das große Hauptquartier und für das Haus Doorn.
Der Bestand umfasst 363 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1763 bis 1934. Innerhalb der Sachgruppen erfolgte die Reihung
chronologisch. Der Umfang des Bestandes beträgt 7 lfm.
Nachtrag
Das Findbuch wurde 2014 von der Schreibkraft Frau Elke Tietze in die Archivdatenbank eingegeben. Die Findbucheinleitung verfasste
1987 die Archivarin Bettina Ehrentraut in Merseburg. Findbuch und Findbucheinleitung sind im Jahr 2015 von der Diplom-Archivarin
(FH) Anke Klare überarbeitet worden.
Der Bestand führte in der Dienststelle Merseburg die Tektoniknummer 2.10. 8. Das Kürzel "HA" im Feld der Altsignatur steht
für die historische Abkürzung "Hausarchiv".
Im Jahr 2014 wurde die bisherige Bestandsbezeichnung BPH, Rep. 15 B Hofapotheke ("Hofökonomie") im Interesse einer knappen
und eindeutigen Bezeichnung in BPH, Rep. 15 B Hofapotheke umbenannt.
Quellen- und Literaturverzeichnis
II. HA Generaldirektorium, Kurmark, Tit. 115 Stadt Berlin Sekt. o, 1. Hofapotheke Nr. 2; Nr. 3 Bd. 1 und 2; Nr. 9; Nr. 11;
Nr. 19; Nr. 22, Nr. 25
I. HA, Rep. 76 Kultusministerium, VIII A Nr. 1716 - 1717, Nr. 1904 - 1906, 1908 - 1909
I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, Nr. 3188 - 3189, Nr. 24458
I. HA, Rep. 96 A Geheimes Kabinett, Nr. 55 M
Hermann Gelder: Zur Geschichte der (vormals Königlichen) Hofapotheke zu Berlin. Sonderdruck aus: "Apothekenzeitung" Nr. 103,
Berlin, 1925
Johannes Hörmann: Die Königliche Hofapotheke in Berlin 1598 - 1898, in: Hohenzollern-Jahrbuch: Forschungen und Abbildungen
zur Geschichte der Hohenzollern in Brandenburg-Preußen, 2. Jahrgang, Berlin und Leipzig 1898, S. 208 - 228
25 Jahre Preußische Medizinalverwaltung seit Erlass des Kreisarztgesetzes 1901 - 1926. Im Auftrage des Preußischen Ministers
für Volkswohlfahrt hrsg. von der Medizinalabteilung des Ministeriums, Berlin 1927
Friedhelm Reinhard: Apotheken in Berlin. Von den Anfängen bis zur Niederlassungsfreiheit 1957, hrsg. vom Berliner Apotheker-Verein
anlässlich seines 275jährigen Jubiläums, Eschborn 1998
Manfred Stürzbecher: Zur Biographie Alt-Berliner Apotheker. Pharmaziegeschichtliches aus der Leichenpredigtsammlung des Gymnasiums
zum Grauen Kloster in Berlin. Sonderdruck aus: Beiträge zur Geschichte der Pharmazie und ihrer Nachbargebiete Nr. 2, Berlin
1957, S. 49-75 (zu Hofapotheker Christoph Fahrenholtz)
Letzte vergebene Nummer: 363
Der Bestand liegt im Magazin Westhafen und ist wie folgt zu bestellen: BPH, Rep. 15 B, Nr. xy
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: BPH, Rep. 15 B Hofapotheke, Nr. xy
Anke Klare M.A., Februar 2015
Anhang: Hofapotheker
Haubenschmid, Crispinus ca. 1588
bezeichnet sich als Apotheker und ist schon mehr als 17 Jahre im Dienst in der Hofapotheke und zwar bereits im Erzstift,
1605, 5. Sept. noch in Berlin genannt
Hartower, Albrecht Christoff 1598, 27. März Bestallung
Offensichtlich als zweiter Hofapotheker während einer Pestepedemie angestellt
Fahrenholtz, Christoph 1635, 31. Okt. Bestallung
Reichenau, Georg Friedrich vor April 1681 bis 1699
Memhard, Friedrich Wilhelm 1699, 22. Juli Bestallung bis 1719
Neumann, Caspar 1719, 25. Febr. bis 1737
Conradi, Johann Caspar jun. 1737, 16. Nov. bis 1763
Ermisch, Johann Gottfried 1764 bis 1772
Behm, Heinrich Wilhelm 1772 bis 1780
Pein, Heinrich Christian 1781 bis 1789
Hermstädt, Prof. Sigismund Friedrich 1790 bis 1796
Bredow, Gottlieb Wilhelm 1797 bis 1811
Lange, Johann Heinrich 1811 bis 1841
Wittstock, Christlieb Gottlieb 1842 bis 1867
Schneider, David Franz 1868 bis 1878
Hörmann, Dr. Johannes 1879 bis 1912
Lehfeldt, Max 1913 bis 1934
Serke, Kurt 1935 bis 1939