Inhaltliche Charakterisierung
Generalintendanz der Preußischen Staatstheater (1815 - 1945)

1. Institutionsgeschichte
1.1 Vorgängerinstitution

Zu den ersten Regierungshandlungen Friedrich Wilhelms II. gehörte es am 10. September 1786, dem Theaterprinzipal Carl Theophil Doebbelin (1) das im Auftrag Friedrichs II. errichtete und schon länger leerstehende französische Komödienhaus auf dem Gendarmenmarkt, als "Nationaltheater" zur Verfügung zu stellen. Dem neuen preußischen König schwebte das Vorbild des Teutschen Nationaltheaters (Burgtheater) Josephs II. in Wien vor.(2) Die deutsche Theaterkunst, die vom bisherigen König Friedrich II. keine Förderung erfahren hatte, erlebte damit eine gesellschaftliche Aufwertung und war nun auch in Preußen hoffähig geworden.(3) Die italienische Oper behielt weiterhin ihre bevorzugte Bühne im in der Regierungszeit Friedrichs II. von J. W. Knobelsdorff erbauten Opernhaus "Unter den Linden".
Doebbelins Theater blieb in seinem Rechtsstatus ein Privattheater. Trotz der gewährten Unterstützungen genügte der Theaterbetrieb jedoch in wirtschaftlicher und künstlerischer Hinsicht nicht den Anforderungen des Königs. In allen Fragen, die das Repertoire betrafen, wurde Doebbelin daher ein künstlerischer Oberdirektor in der Person des Professors Johann Jacob Engel (4) beigeordnet, der als Bevollmächtigter des Königs galt und dessen Anweisungen er sich zu fügen hatte. Die Aufsicht über alle Geldangelegenheiten wurde einer Immediatskommission übertragen, der neben Engel Karl Wilhelm Ramler (5) und als Finanzsachverständiger der Geheime Ober-Finanz-Kriegs- und Domänenrat Johann August von Beyer angehörten. Am 31. Juli 1787 verfügte der König schließlich die Absetzung Doebbelins als Direktor. Seine Aufgaben hatten sich nun ausschließlich auf die eines Regisseurs zu beschränken. Die Direktionsgeschäfte wurden der bereits bestehenden dreiköpfigen Kommission übertragen, die von nun an den Titel "Generaldirektion" führte und in allen ihren Entscheidungen unmittelbar dem König unterstand. Ihr wurde die Aufgabe gestellt, unverzüglich die "…Verbesserung der Gesellschaft, Vermehrung und angemessene Richtung der Thätigkeit, vorzüglich auch bessere Verwaltung der Ökonomie durchzusetzen".(6). Beyer erwarb bald eine finanzielle Schlüsselposition, während Engel für die bühnengerechte Einrichtung neuer Stücke und für die Einstellung oder Entlassung des künstlerischen Personals bzw. der Orchestermitglieder verantwortlich war. Ramler übernahm die Aufgabe eines Chefdramaturgen, die sich auf literarische Arbeiten und die stilistische Bearbeitung der für die Aufführung bestimmten Stücke beschränkte. Am 1. Mai 1788 erfolgte Beyers Entlassung. Engel und Ramler wurden beauftragt, die Verwaltung des Nationaltheaters allein weiterzuführen. Nach einem Rechtsstreit mit dem Eigentümer Doebbelin um dessen finanzielle Ansprüche und einer außergerichtlichen Einigung beendete dieser am 31. Juli 1789 auch seine Tätigkeit als Regisseur und trat aus jeder Verbindung mit dem Nationaltheater. Damit verlor das Theater den letzten Rest privaten Charakters. Es trug nun völlig zu Recht den 1787 verliehenen Titel "Königliches Nationaltheater".(7)
Mit dem 1. August 1789 war die Generaldirektion nun das alleinige Verwaltungsgremium des Nationaltheaters. Zu ihren ersten Aufgaben gehörten die Ordnung der Verhältnisse am Theater, an dem bisher finanzielle Misswirtschaft, Skandale, Intrigen und Schlägereien auf der Tagesordnung standen, sowie die Bildung eines arbeitsfähigen Verwaltungsapparates. Die Haupt-Rendantenstelle, d.h. das Amt des Hauptbuchhalters, erhielt der zuvor als expedierender Sekretär bei der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer tätig gewesene Christian Leonhard Jacobi. In die erweitere Verwaltung ist der Herausgeber mehrerer Theaterzeitschriften, Kriegsrat Christian August von Bertram, als Sekretär berufen worden. Zum Theater-Inspektor wurde der von Doebbelin als Ballettmeister engagierte Joseph Lanz bestellt. Ihm oblag die Aufsicht über Technik und Beleuchtung, die Verantwortung für Kostüme und Requisiten und die Beaufsichtigung der Theaterarbeiter sowie der Theaterpolizei. Nach Streitigkeiten verließ Engel 1794 das Theater. Ramler erhielt vom König den Auftrag, die Verwaltung des Nationaltheaters allein weiter zuführen.(8) Von 1795 bis 1796 gehörte außerdem der Geheime Rat von Warsing für spezielle Verwaltungsaufgaben kurzzeitig zum Direktorium.(9) Am 16. Dezember 1796 wurde auch Ramler unter Beibehaltung seiner bisherigen Bezüge pensioniert, von Warsing auf den Posten eines Justiziars versetzt.


1.2 Entstehung und Entwicklung der Generalintendanz

Unterdessen hatte der seinerzeit berühmte Autor und Schauspieler August Wilhelm Iffland (10) von Friedrich Wilhelm II. das Angebot erhalten, die Leitung des Nationaltheaters zu übernehmen. Durch Kabinettsorder vom 14. November 1796 wurde der bisher am Mannheimer Nationaltheater tätige Iffland zum Direktor des Berliner Nationaltheaters berufen. Es gelang ihm in kurzer Zeit, sowohl die Verwaltung als auch die künstlerische Leitung des Theaters in seiner Person zu vereinigen. Er übernahm die Aufgaben eines Regisseurs und eines Schauspielers. Für die Verwaltungsaufgaben standen ihm nur wenige Hilfskräfte zur Verfügung: von Warsing als Konsulent in Justizsachen, Jacobi sen. als Rendant der Haupttheaterkasse und Kammersekretär, Lanz als Theater-Inspekteur, Pauly als Direktionssekretär und Jacobi jun. ebenfalls als Rendant der Haupttheaterkasse.(11)
Während Ifflands Direktionszeit entstand 1801 in der Mitte des Gendarmenmarktes in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem alten Französischen Komödienhaus das neue, von Carl Gotthard Langhans erbaute Schauspielhaus. Am 18. Juni 1811 unterstellte Friedrich Wilhelm III. das Nationaltheater und die alte Hofoper der Gesamtleitung Ifflands. In langwierigen Verhandlungen zwischen Iffland und den Kapellmeistern der Oper Vincenco Righini und Friedrich Heinrich Himmel wurden unter Vorsitz des Ministers von Altenstein die Bedingungen für den Zusammenschluss des Nationaltheaters mit der Königlichen Kapelle, dem Ballettcorps sowie dem übrigen Opernpersonal festgelegt.(12) Iffland führte von nun an den Titel "Generaldirektor" der neuen "Königlichen Schauspiele".(13) Nach Ifflands Tod im September 1814 übernahm vorübergehend eine aus bewährten Mitgliedern des Theaters gebildete Kommission die Geschäfte der Direktion. Iffland hinterließ seinem Nachfolger ein ausgezeichnetes Ensemble, aber auch eine angespannte finanzielle Lage.

Am 10. Januar 1815 berief Friedrich Wilhelm III. den Adeligen und Kammerherrn Karl Friedrich Moritz Paul Graf von Brühl (14) zum Generaldirektor der Königlichen Schauspiele. Mit dieser Ernennung machte der König das Berliner Nationaltheater zu einem Hoftheater, dem als Stätte der königlichen Repräsentation nun ein Vertreter aus dem Hofstaat vorstand. Brühls Amt wurde durch Kabinettsorder vom 10. Februar 1815 in "Generalintendant der Königlichen Schauspiele" umbenannt. Insbesondere in Etatfragen war er abhängig vom König und dem Königlichen Hausministerium, dem Staatskanzler Fürst von Hardenberg (1815 bis zu seinem Tod 1822) und dem Staatsminister Fürst zu Sayn-Wittgenstein (1823 bis 1828), denen das Theater unterstellt war.(15) Zur Kontrolle der Theaterkasse sollte 1815/16 eine Curatel bestimmt werden. Brühls Befugnisse innerhalb des Theaterbetriebes waren in einem Theaterreglement von 1816 festgeschrieben.(16) Er war nicht nur Verwaltungsdirektor, sondern auch verantwortlich für die künstlerischen Bereiche wie Regie, Dramaturgie, Spielplan und Ausstattung. Brühl richtete in seinem Haus in der Friedrichstraße 18 eine Registratur, das Intendantenbüro, ein.(17) Unterstützung fand er anfangs im Direktionssekretär, späteren Regisseur und Hofrat Johann Friedrich Esperstedt, und im Studienkamerad und Freund Adams als Registrator. 1816 besetzte er einen weiteren Posten als Kanzlisten mit dem späteren Hofrat Johann Valentin Teichmann.(18) 1818 gehörten zum eigentlichen Intendantenbüro zwei Sekretäre, ein Registrator, ein Kanzlist, zwei Kanzleidiener und ein Theaterbote.(19) Hinzu kamen noch neun Mitarbeiter im Bereich Regie, Inspektion, Musikalien, Beleuchtung usw. sowie ein Theaterdichter, ein Theaterarzt und ein Aufseher für die Theaterbibliothek. Ferner zählten noch fünf Kassenmitarbeiter, einschließlich eines Logenmeisters für den Verkauf der Billets, dazu.(20) Im Herbst 1819 engagierte der König den bisher in französischen Diensten stehenden Ausländer Gaspare Spontini (21) als "General-Oberintendant der Königlichen Musik, Ersten Kapellmeister und General-Musikdirektor", in dessen Folge es immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen beiden Amtsträgern kam. Eine Dienstinstruktion vom 26. September 1821 sollte die Abgrenzung der Befugnisse regeln.(22) 1820 erfolgte das Engagement von Louis Schneider (23) als Schauspieler. Er war auch als Organisator für die Generalintendanz tätig und schuf eine Theatersammlung, die später den Grundstock des 1929 eröffneten Theatermuseums (24) bildete, das der Institution unterstand. Um insbesondere die Wirtschaftlichkeit des Theaters zu bessern, wurde am 11. Oktober 1824 vom König ein Kuratorium (siehe BPH, Rep. 19 M Theaterkuratorium) eingesetzt, das aus dem Geheimen Oberfinanzrat Carl Wilhelm Semmler und dem Geheimen Regierungsrat Tzschoppe bestand. Am 13. Januar 1826 trat außerdem der junge Graf Friedrich Wilhelm von Redern in das Kuratorium ein. Es stand unter der Oberaufsicht des Ministers des Königlichen Hauses. Am 31. August 1828 wurde Graf Redern mit dem persönlichen Vortrage in Theaterangelegenheiten beim König beauftragt, am 13. Dezember 1828 erhielt er den Titel des "Vize-General-Intendanten". In Brühls Intendanz fiel die Errichtung des neuen Schinkelschen Schauspielhauses (1818-1821), nachdem das Gebäude des alten Nationaltheaters am 29. Juli 1817 durch einen Brand völlig zerstört wurde.

Nach Brühls Ausscheiden zum 31. Dezember 1828 ernannte Friedrich Wilhelm III. am 26. Juni 1830 den erst 26jährigen Friedrich Wilhelm Graf von Redern (25) zum neuen Generalintendanten mit der Zusage, die Befugnisse Spontinis und des Kuratoriums aufzuheben, das jedoch bis 1831 weiterhin existierte. Die Oberaufsicht des Hausministeriums blieb ebenfalls bestehen. Die Querelen mit Spontini eskalierten nach dem Tod Friedrich Wilhelms III. noch mehr. Nach einem Verfahren wegen Majestätsbeleidigung entließ ihn Friedrich Wilhelm IV. mit Pension am 14. Mai 1842. Sein Nachfolger wurde Giacomo Meyerbeer (26). Ihm oblag jetzt die Direktion der Hofmusik ohne die geistliche unter der Oberaufsicht von Rederns, dem durch Kabinettsorder vom 13. Juni 1842 der neue Titel eines "Generalintendanten der Königlichen Hofmusik" übertragen wurde. Außerdem erhielt dieser die Aufsicht über die Militärmusik der Garde-Regimenter, über die Musikschule des Großen Militärwaisenhauses in Potsdam und über den kleinen Hofkapellenchor des Majors Einbeck.(27) Bereits am 1. Juni 1842 hatte von Redern als Generalintendant der Königlichen Schauspiele seinen Abschied genommen. Sein Intendantenbüro befand sich im Königlichen Schauspielhaus an der Ecke der Charlotten- und Jägerstraße, Eingang Charlottenstraße.(28)

Von 1842 bis 1851 folgte Karl Theodor von Küstner (29) als Generalintendant der Königlichen Hoftheater. Küstner führte in den inneren, technischen und ökonomischen Verhältnissen der Berliner Theater zahlreiche Reformen durch und regelte den Theaterbetrieb durch ein strenges "Reglement" (1845). Unter seiner Leitung erfolgte ab 1842 die Erneuerung der Oper Unter den Linden. Als das Opernhaus 1843 abgebrannt war, sorgte er für einen raschen Wiederaufbau. Die Dekorationen, Requisiten und die Garderobe wurden außerhalb des Theaters in einem Magazin in der Französischen Straße zur Aufbewahrung gebracht. Die Bibliothek, die Musikalien und das Theaterarchiv befanden sich im Büro der Generalintendantur, das von der dritten Etage im Schauspielhaus in ein nahegelegenes Haus verlegt wurde.(30)

1848 wurde der Gardeleutnant Botho von Hülsen (31) durch Friedrich Wilhelm IV. zum Generalintendanten der Hofmusik, 1851 zum Chef der Königlichen Schauspiele in Berlin und 1852 schließlich zum Generalintendanten ernannt. Seit 1866 war er außerdem für die Hoftheater in Hannover, Kassel und Wiesbaden zuständig. 1864 kaufte das Hausministerium in der Französischen Straße Nr. 36 zu den dort bereits vorhandenen Räumlichkeiten das Haus- und Gartengrundstück, um weitere Räume für die Unterbringung von Kulissen und Dekorationsmalersäle einzurichten. Außerdem wurde eine Dienstwohnung für den Generalintendanten in dasselbe Haus gelegt.(32)

Nach dem Tod von Botho von Hülsen gelangte 1886 zunächst kommissarisch, ab 1887 definitiv Hans Heinrich XIV. Bolko Graf von Hochberg-Pleß (33) in das Amt des Generalintendanten. In seiner Amtszeit leitete der frühere Buchhändler Harry (Henry Georg) Pierson aus Dresden als "Direktor der Generalintendanz" faktisch das Theater.(34) Die Hoftheater in Hannover, Kassel und Wiesbaden unterstanden während dieser Zeit direkt einem Referat des Ministeriums des Königlichen Hauses. Ende 1902 nahm er wegen eines Konfliktes mit dem Kaiserlichen Hof seinen Abschied.

Georg Graf von Hülsen-Haeseler (35), der Sohn Botho von Hülsens, wurde am 1. Januar 1903 zum Generalintendanten der Königlichen Schauspiele und der Königlichen Hofmusik in Berlin und Wiesbaden ernannt. Im gleichen Jahr wird er auch Oberster Chef der Intendantur der Königlichen Schauspiele in Kassel, 1908 derjenigen in Hannover. Er war dem Kaiser als Altersgenosse und Spielgefährte seit dessen Jugendzeit bekannt. Während seiner Intendanz nahm Kaiser Wilhelm II. maßgeblich Einfluss auf das Theater. Er bestimmte Auswahl und Ansetzungen der Stücke ("auf allerhöchstes Verlangen") und entwarf selbst Bühnenbilder.(36) Am Abend des 9. Novembers 1918 wurde Graf von Hülsen-Haeseler durch eine Delegation Berliner Arbeiterräte abgesetzt.(37) Nach 15 Jahren Amtszeit war er mit dem Ende der Monarchie der letzte Leiter der Preußischen Hoftheater.

Während der Novemberrevolution 1918 kam es am 9. und 10. November auf Versammlungen der Genossenschaft der Bühnenangehörigen durch Wahlen zur Bildung von Kunsträten. In den Kunstrat der Oper wurden Dr. Richard Strauß, Edmund von Strauß und Leo Blech gewählt, in den des Schauspiels Dr. Reinhard Bruck, Albert Patry und Mansaedt. Am 12. November nahmen die Kunsträte Verhandlungen mit dem noch existierenden Ministerium des Königlichen Hauses auf. Die Kunsträte wurden später durch Ausschüsse abgelöst, deren Oberleitung Richard Strauß erhielt.

Nach 1918 war von den Regierungen der neugebildeten Provinzen der Entschluss bekundet worden, die bisherigen Hoftheater in staatliche Verwaltung zu übernehmen und das Theaterwesen der bisher alleinigen Beaufsichtigung durch die Gewerbepolizei zu entziehen. An deren Stelle sollten die neugeschaffenen Kultusministerien treten. Finanzträger wurden die jeweiligen Landesregierungen. Der Intendant bekam jetzt von einem Landesparlament die künstlerische und wirtschaftliche Leitung übertragen.(38) Die Berliner Theaterhäuser sind in "Schauspiel am Gendarmenmarkt" und "Oper Unter den Linden" umbenannt worden. Seit 11. Oktober 1919 führten sie die Bezeichnung "Staatstheater". Die ehemaligen Hoftheater in Hannover und Potsdam wurden 1919 in die Verwaltung der beiden Städte übergeben. In Wiesbaden hatte am 12. November 1918 der Arbeiter- und Soldatenrat die Umbenennung des ehemaligen Hoftheaters in "Nassauisches Landestheater" beschlossen. Die Funktion der Generalintendanz als oberste Behörde erlosch mit dem 10. November 1918. Die Theater wurden zunächst dem preußischen Finanzministerium, bald darauf im Juni 1919 dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung unterstellt. Die provisorischen Ausschüsse wurden aufgelöst. Statt der früheren zentralen Führung erhielten Schauspiel und Oper künstlerisch selbstständige Direktoren (später mit dem Titel: Intendant), denen jedoch in Verwaltungsfragen ein Beamter (Franz Winter) der bisherigen Generalintendanz koordiniert blieb.(39) Der dadurch entstandene Dualismus in der obersten Leitung bewährte sich jedoch nicht. Beide Häuser waren durch die Verwaltung und den technischen Apparat weiterhin miteinander verbunden. Das Hinzutreten einer dritten selbstständigen "Oper am Platz der Republik" vermehrte die Schwierigkeiten. So wurde vom Januar 1928 ab die "Generalintendanz" wiedereingeführt und der Posten der Gesamtverwaltung dem Leiter der Staatsoper übertragen. Die selbstständige künstlerische Leitung verblieb in den Händen der anderen Intendanten.(40) Auch die Staatstheater in Kassel und Wiesbaden wurden wieder dem Generalintendanten unterstellt. Die Behörde siedelte 1928 in ein größeres Gebäude in die Oberwallstraße Nr. 22 über. Neuer Generalintendant der Preußischen Staatstheater seit 1928 wurde Heinz Tietjen (41), der bereits ab Dezember 1925 mit der Führung der Staatsoper beauftragt worden war.

1923 ging das Schillertheater in Charlottenburg, bisher Privatbühne im Eigentum einer Aktiengesellschaft, in den Verband der Staatstheater ein. 1932 wurde das Haus wieder von einem Privatunternehmer in Pacht genommen. Am 30. September 1933 erfolgte nochmals der Versuch, das Schillertheater dem Staatlichen Schauspiel anzugliedern. Dasselbe wurde jedoch am 25. November 1933 wieder geschlossen.

1895 pachtete die Generalintendanz der Königlichen Schauspiele das private Kroll-Theater vor dem Brandenburger Tor, da die Lindenoper für den modernen Opernbetrieb zu klein geworden war. 1896 ging es vollständig an den preußischen Fiskus über. Unter dem Namen "Neues Königliches Operntheater" wurde es zur Dependance für das Haus Unter den Linden. Nach dem Ersten Weltkrieg pachtete 1921 der Volksbühnenverband das Haus vom preußischen Staat. Nach finanziell gescheiterten Umbaumaßnahmen ging das Opernhaus wieder in das Eigentum Preußens zurück und wurde vom Ensemble der Staatsoper bespielt. Am 1. Januar 1924 wurde der Theaterneubau unter der Bezeichnung "Oper am Königsplatz" wiedereröffnet. Ab 3. Juni 1926 hieß das Gebäude "Oper am Platz der Republik". 1927 erlangte das Haus unter dem Dirigenten und Direktor Otto Klemperer seine Selbstständigkeit. Nach heftigen Angriffen der Rechtsparteien auf die Oper, die sich den Ruf einer herausragenden Reformbühne des Musiktheaters erworben hatte, nahm die preußische Regierung die durch die Wirtschaftskrise bedingten Finanzprobleme zum Anlass, die nunmehrige "Staatsoper am Platz der Republik" im Juli 1931 zu schließen.(42)

Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 erfolgte bereits in den ersten folgenden Wochen und Monaten die Gleichschaltung des Kultur- und Theaterbetriebes. Schon am 1. August 1933 wurde die Reichstheaterkammer ins Leben gerufen, deren Aufgabe darin bestand, die bisherigen Interessenverbände der verschiedenen künstlerisch tätigen Berufsgruppen aufzunehmen und nach einem ständischen System neu zu gliedern. Wenige Monate später am 22. September 1933 kam es zur Gründung der Reichskulturkammer. Propagandaminister Goebbels wurde von Hitler in das Amt des Präsidenten berufen. Das Theatergesetz vom 15. Mai 1934 unterstellte die im Reichsgebiet unterhaltenen Theater der Aufsicht des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda. Der alte Paragraph 32 der Gewerbeordnung wurde nach Paragraph 9 dieses Gesetzes außer Kraft gesetzt. Mit der Einsetzung des sogenannten Reichsdramaturgen, Dr. Rainer Schlösser, am 21. September 1933 sollte die Einhaltung der nationalsozialistischen Theaterpolitik auch in der unmittelbaren künstlerischen Produktion sichergestellt werden. In Preußen unterstellte sich auf Beschluss des Preußischen Staatsministeriums am 18. Januar 1934 der Preußische Innenminister und Ministerpräsident Hermann Göring die Verwaltung der Preußischen Staatstheater durch ein "Gesetz über die Neuordnung der Verwaltung der Staatstheater". Göring berief Gustaf Gründgens (43) am 26. Februar 1934 zum Intendanten des Schauspiels. Die Spielplankontrolle unterlag auch in Preußen dem Reichspropagandaministerium und dem Reichsdramaturgen. Auch das von Alfred Rosenberg geleitete "Amt für die Überwachung der gesamten weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP" überwachte und beurteilte die Kunstschaffenden.(44)

1935 wurde das "Deutsche Künstlertheater", vormals Kurfürstenoper Nürnberger Straße Nr. 70/71 in Berlin-Tiergarten, dem Staatstheater angegliedert, indem der nationalsozialistische Staat den bisherigen Eigentümer Max Epstein zwangsenteignete. Das Theater erhielt die Bezeichnung "Staatstheater - Kleines Haus". Ab Herbst 1941 kam als weitere Bühne noch das Lustspielhaus am Bahnhof Friedrichstraße dazu.

Nach der ersten Kriegszerstörung der Lindenoper in der Nacht vom 9. zum 10. April 1941 spielte die Staatsoper von Oktober 1941 bis November 1942 ausschließlich in der Kroll-Oper, danach bis November 1943 in beiden Häusern. Im Dezember 1942 konnte das Opernhaus Unter den Linden wiedereröffnet werden. Am 22. November 1943 wurde die Kroll-Oper so sehr zerstört, dass dort kein Betrieb mehr möglich war. In derselben Nacht wurden das Kleine Haus in der Nürnberger Straße, das Schauspielhaus auf dem Gendarmenmarkt und erneut die Oper Unter den Linden von Bomben getroffen. Mit einem Erlass von Goebbels vom 1. September 1944 mussten alle deutschen Theater schließen, das Personal sollte in die Rüstungsindustrie überführt oder an die Front verpflichtet werden. In der Oper und im Schauspielhaus fanden bis kurz vor Kriegsende jedoch noch einzelne Konzerte, Opernausschnitte und Lesungen statt. Am 3. Februar 1945 ist die Oper abermals durch einen Bombenangriff zerstört worden. Das Schauspielhaus war nach einem gelegten Feuer eine ausgebrannte Ruine, dessen kostbare und größtenteils unersetzbaren Fundus- und Archivbestände verloren waren.


1.3 Funktion und Aufgaben

Die Generalintendanz leitete die gesamten künstlerischen, technischen, personellen, wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Angelegenheiten der ihr unterstellten Theatern und Opern. In ihrer Wirksamkeit war sie stark von der Persönlichkeit des Chefs der Behörde, des Generalintendanten, geprägt. Bis zum Ende der Monarchie 1918 war sie zudem von den Wünschen und Vorstellungen des Königs abhängig und seinem Eingreifen ausgesetzt. In den Jahren 1815 - 1918 war die Generalintendanz dem Ministerium des Königlichen Hauses unterstellt, von 1918 - 1934 gleichzeitig dem preußischen Finanzministerium und dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und ab 1934 direkt dem preußischen Ministerpräsidenten zugeordnet.

Zu ihren Aufgaben gehörten:
1. auf künstlerischem Gebiet: Schauspiel, Oper und Singspiel, Ballett, Kapelle, Regie und Inszenierung, Annahme von Bühnenwerken, Aufstellung von Wochen-, Monats- und Jahresplänen
2. auf technischem Gebiet: Dekoration, Requisiten, Kostüme, Garderobe, Maschinerie und Bauangelegenheiten
3. auf verwaltungsmäßigem Gebiet: Kassen- und Rechnungswesen, Rechtsangelegenheiten, Personal- und Ausbildungsangelegenheiten.

Die Königlichen Schauspiele gaben zuerst an drei Orten - Berlin, Potsdam und Charlottenburg - und in fünf Schauspielhäusern - Schauspielhaus Berlin, Oper Berlin, Schauspielhaus Potsdam, Neues Palais bei Potsdam und Schloss Charlottenburg Vorstellungen. Dazu kamen Bühnen in der sogenannten Gelben Galerie und im Theater in Schwedt.(45) Dazwischen waren durch den Generalintendanten Abendunterhaltungen, z.B. Maskenfeste, zu arrangieren im Palais des Königs, beim Kronprinzen oder bei den anderen Prinzen.(46) Auch die Inszenierung von Siegesfestfeiern, Vermählungsfeierlichkeiten und Hofkonzerten anlässlich der sog. großen Robencour gehörten zu seinen Aufgaben. Durch den zweiten sog. Reichseinigungskrieg, den Deutschen Krieg von 1866, sind auch die Hoftheater der annektierten Länder von Wiesbaden, Kassel und Hannover der Generalintendanz unterstellt worden. Eine der ersten und bedeutendsten Schauspielschulen in Preußen, die 1898 als Stiftung gegründete "Marie-Seebach-Schauspielschule" wurde durch die Generalintendanz verwaltet und nach außen durch ein Kuratorium vertreten.(47)

Im Jahr 1913 war die Generalintendantur in Staatsoper und Schauspielhaus zuständig für 1220 Mitarbeiter, darunter 70 Verwaltungsbeamte, 8 Regisseure und Dramaturgen, 5 Kapellmeister, 42 Sänger, 43 Schauspieler, 14 Inspektoren, Inspizienten und Souffleure, 111 Oper-Choristen und 34 Schauspielchoristen und Statisten, 160 Orchestermitglieder, 56 Tänzer, 120 Karteneinnehmer und Garderobenfrauen. Hinzu kamen der technische Stab des Maschineriedirektors und des Beleuchtungsinspekteurs sowie die Werkstätten, wo 35 Werkmeister, Requisiteure, Maler und Bildhauer, Tischler, Schlosser, Blumenbinderinnen usw. arbeiteten. In der Garderobe waren 2 Obergarderobiers, 5 Rüstmeister und Magazinaufseher und 103 Garderobiere, Ankleider und Transporteure sowie 9 Oberfriseure und Friseure angestellt. In der Bibliothek bestand das Personal aus einem Bibliothekar als Vorstand, einem Assistenten, einem Notenkopisten, einem Buchbinder und mehreren Hilfskräften. Eine eigene Bauabteilung war für die Instandhaltung der Häuser zuständig. Eine besondere Abteilung befasste sich mit der Prüfung, Annahme und Ablehnung der eingesandten Partituren und Schauspiele sowie der Regelung der Lizenzangelegenheiten. Neben den Billettkassen bestand ein eigenes Büro für die Freikartenausgabe an die Mitglieder der Königlichen Theater, den Hof und das Militär. Die Theaterhauptkasse wies einen jährlichen Umsatz von 12 Millionen Reichs-Mark aus. Fünf Beamte regelten die Zahlungen der Gagen, Löhne, Mieten, Tantiemen und Rechnungen und verwalteten die zahlreichen Nebenfonds, Stiftungen, Sterbekassen usw. Seit 1888 hatte sich der Etat der Königlichen Theater verdoppelt.(48)


2. Bestandsgeschichte und Registraturverhältnisse (49)

Bei dem vorliegenden Bestand handelt es sich nur um einen Teil des Gesamtbestandes der schriftlichen Überlieferung der Generalintendanz der Preußischen Staatstheater. Er besteht aus Akten, die sich 1945 noch in der Deutschen Staatsoper in Berlin befanden. In den Jahren 1924, 1925, 1930 und 1938 hatte die Generalintendanz bereits einen Teil ihrer Registratur an das damalige Brandenburg-Preußische Hausarchiv (BPH) in Berlin-Charlottenburg abgegeben. Dort sind die Akten unter der Repositur 119 [alt] aufgestellt worden. Während des Zweiten Weltkrieges fielen sie im Oktober 1943 zusammen mit dem größten Teil des Hausarchivs einem Bombenangriff zum Opfer. Die (Alt-) Findbücher sind erhalten geblieben.
Im Mai 1954 verhandelte die Staatliche Archivverwaltung der DDR mit der Deutschen Staatsoper über die Abgabe der noch nicht abgegebenen und bis 1945 neu angelegten Akten. Sie erteilte dem damaligen Deutschen Zentralarchiv der DDR den Auftrag, die Unterlagen zu übernehmen. Am 24. Juni 1954 gelangten die Akten in das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam, von dort wurden sie am 5. Juli 1954 der historischen Abteilung Merseburg übergeben. Der Bestand befand sich in ungeordnetem Zustand. Die 1455 Sachakten, 46 Journale und Register sowie 2016 Personalakten ergaben 75 lfm. Sie wurden unter der Repositur "BPH, Rep. 119 neu" aufgestellt.
Die Generalintendanz der preußischen Staatstheater hatte eine eigenständige Registratur. Der Leiter der Registratur leitete die Geschäftssachen entsprechend der Geschäftseinteilung, sie diente dem Nachweis der ordnungsgemäßen Erledigung der Vorgänge, zur Sammlung und Registrierung jedes in ihrem Bereich ein- und ausgehenden Schriftstückes. Bis zum Jahr 1911 erfolgte ein getrennter Registraturbetrieb des Generalintendanten, des Zentralbüros und der einzelnen Fachabteilungen. Die Eingänge wurden in zwei Geschäftstagebücher I und II eingetragen, und zwar nach dem Anfangsbuchstaben des Einsenders von A bis L und von M bis Z. Je nach Bedeutung der Schriftstücke erfolgte ihre Aufbewahrung in General- und Spezialakten. Zur Ersparnis der Heftarbeit wurden Schriftstücke untergeordneten Inhalts lose, nur jahrgangsweise zusammengeschnürt aufbewahrt. Die Aktengliederung geschah nach dem Aktenplan in 4 Kapiteln, 24 Titeln, 62 Abteilungen, Buchstaben und Nummern. Ab 1911 erfolgte die Ordnung nur noch in Abteilungen und in allgemeinen sowie besonderen Akten. 1918 wurde eine erneute Reform durchgeführt. Das Geschäftstagebuch nahm nun alle Personen- und Kassensachen auf und das Tagebuch II Angelegenheiten der auswärtigen Intendanten, Bausachen, Autorensachen, Vorstellungen usw. In der Registratur wurden diese beiden Gruppen schon getrennt aufbewahrt. Unwichtige Geschäftsstücke wurden nicht in die Tagebücher eingetragen, sondern nach der Erledigung in Ordnern alphabetisch gesammelt und zwei Jahre aufbewahrt. Jeder Eingang erhielt neben der Journalnummer ein Aktenzeichen. Es wurde nach dem Aktenplan und einem Sachregister gearbeitet, um ein leichteres Auffinden der Vorgänge zu ermöglichen. Die Einteilung der Tagebücher wurde 1920 erweitert auf Personalakten Tagebuch I, Autorenakten Tagebuch II und Allgemeine Verwaltung Tagebuch III. Die Aktengliederung erfolgte in Schränken, Fächern, Nummern und Bänden. Die Vorgänge wurden buchmäßig abgelegt. 1930 erfuhr die Registratur abermals eine Neuordnung und zwar in 6 Hauptgruppen: 1. Allgemeine Verwaltung, 2. Geschäftsbetrieb, 3. Personal, 4. Theater und Vorstellungen, 5. Kassen- und Rechnungswesen sowie 6. Grundstücks- und Bauwesen; ferner in Gruppen und Untergruppen. Die Neuordnung blieb jedoch aus Zeit- und Personalmangel in den Anfängen stecken. Infolge der Neuordnung wurden aber 1932 die Akten einer Prüfung unterzogen, die überalterten Akten abgeschlossen und der Bodenregistratur zugeführt. Die nicht abgeschlossenen Akten sind weitergeführt worden.

Ordnung und Verzeichnung, Überlieferungslage

Eine erste Bearbeitung des Zuganges fand 1954 statt, wobei er nach dem gültigen Registraturschema (Schrank-Fach-System) geordnet und verzeichnet wurde. Im Ergebnis dieser Arbeit lagen ein Findbuch und ein Register vor. Da diese Bearbeitung nicht mehr den neuesten archivwissenschaftlichen Erkenntnissen und den Anforderungen der Benutzung gerecht wurde, erfolgte 1975-1977 eine neue Verzeichnung mit erhöhter Intensität.(49) Eine Neuordnung wurde notwendig, da die innere Ordnung des Bestandes nicht mehr die Zusammenhänge und den Entstehungszweck der Akteneinheiten in einem klaren und übersichtlichen Bestandsaufbau deutlich hervortreten ließen. Die alte Verwaltungsstruktur wurde einem neuen Ordnungsschema angepasst. Als Verzeichnungsmethode wurde in der Regel die einfache Verzeichnung angewandt. War bei einigen Akten der Aktentitel jedoch unzutreffend, so fand eine erweiterte Verzeichnung, die den Aktentitel durch ein Enthält-Vermerk berichtigt oder erläutert, Anwendung. In einigen Fällen kam es zur gemeinsamen Verzeichnung von Bandreihen. Die Aktentitel wurden modernisiert. Der Bestand befand sich in einem guten Erhaltungszustand.
Im Bestand der Generalintendanz der Preußischen Staatstheater treten vereinzelt Akteneinheiten auf, die bis an den Anfang des 19. Jahrhunderts reichen. Es handelt sich hierbei meist um Personalakten. Ein Großteil entstand gegen Ende des 19. Jahrhunderts, als die Behörde sich immer mehr vergrößerte und sich zu einem bürokratischen Verwaltungsapparat entwickelte. Die Akten aus den 20er und 30er Jahren des 20. Jahrhunderts bilden jedoch die Mehrheit des Bestandes. Nach Abschluss der Verzeichnung 1977 umfasste der Bestand 4122 Akteneinheiten. Er wurde unter der damaligen Tektonikgruppe 2.10.6. aufgestellt.(51)
Bei der Generalintendanz befand sich ein zweites sogenanntes "Archiv", das Magazin, das jedoch eine Art theatergeschichtliche Sammlung darstellte. Es war räumlich von der Altregistratur bzw. Registratur getrennt und bei der Theaterbücherei in der Französischen Straße untergebracht. Die Sammlung umfasste außer Büchern einen Bestand von Musikalien, Probebüchern, Textbüchern, Partituren usw. Von diesen aus der künstlerischen Arbeit erwachsenen Materialien ist kein Stück an das Archiv abgegeben worden.(52)


Literaturverzeichnis:

(1) Karl Theophil Doebbelin (1727-1793), Schauspieler und Schauspieldirektor, Eigentümer des Privattheaters in der Behrenstraße (seit 1947 heutiger Standort der Komischen Oper)
(2) Vgl. Gerhard Müller/Dieter Götze/Ariane Handrock: Apollos Tempel in Berlin. Vom Nationaltheater zum Konzerthaus am Gendarmenmarkt. Eine Berliner Theaterchronik 1776 - 2008, hrsg. von Berger Bergmann und Gerhard Müller, München u.a., 2008, S. 19.
(3) Vgl. Hugo Fetting: Die Geschichte der Deutschen Staatsoper, Berlin (Ost) 1955, S. 51 f.
(4) Johann Jacob Engel (1741-1802), Professor für Philosophie und schöne Wissenschaften am Joachimsthalschen Gymnasium, Erzieher des Kronprinzen Friedrich Wilhelm (III.), Dichter, Philosoph
(5) Karl Wilhelm Ramler (1725-1798), Professor der schönen Wissenschaften an der Kadettenanstalt Berlin, Mitglied der Akademie der Wissenschaften und der Akademie der Künste, Dichter, Philosoph
(6) Ruth Freydank: Theater in Berlin. Von den Anfängen bis 1945, Berlin (Ost) 1988, S. 115ff.
(7) Vgl. Freydank, S. 117 f.
(8) Vgl. Freydank, S. 119-120.
(9) Vgl. C. Schäffer/C. Hartmann: Die Königlichen Theater in Berlin. Statistischer Rückblick auf die künstlerische Thätigkeit und die Personal-Verhältnisse während des Zeitraums vom 5. December 1786 bis 31. December 1885, Berlin 1886, S. 207.
(10) August Wilhelm Iffland (1759-1814), Mitglied des Hoftheaters Gotha (1777) und des Nationaltheaters Mannheim (1779), Gastaufenthalte an allen bedeutenden Theatern im deutschsprachigen Raum.
(11) Vgl. Handbuch für den Preußischen Staat, 1806, S. 16.
(12) Vgl. Freytag, S. 149.
(13) Vgl. Fetting, S. 73.
(14) Karl Friedrich Moritz Paul Graf von Brühl (1772-1837), Forstbeamter (1796), Kammerherr Friedrich Wilhelms III. (1800), Generalintendant der Museen (1829).
(15) Vgl. Marieluise Hübscher: Die Königlichen Schauspiele zu Berlin unter der Intendanz des Grafen Brühl (1815 bis 1828), Berlin 1960, S. 17.
(16) Vgl. Hübscher, S. 28.
(17) Vgl. Hübscher, S. 22.
(18) Vgl. Hans von Krosigk: Karl Graf von Brühl. General-Intendant der Königlichen Schauspiele, später der Museen in Berlin und seine Eltern, Berlin 1910, S. 333.
(19) Vgl. Hübscher, S. 56.
(20) Vgl. Handbuch für den Preußischen Staat, 1818, S. 16.
(21) Gaspare Spontini (1774-1851), Italienischer Komponist und Dirigent
(22) Vgl. Hübscher, S. 33 ff.
(23) Eigentlich Ludwig Wilhelm Schneider (1805-1878), Schauspieler, Schriftsteller, königlicher Vorleser, Phaleristiker.
(24) Das Theatermuseum wurde am 21. Mai 1929 in der Oberwallstraße 22 auf Beschluss der Generalintendanz der Staatlichen Schauspiele eröffnet. Es bestand bis 1945 in seinem letzten Standort, dem Berliner Schloss. Vgl. auch: Ruth Freydank: Der Fall Berliner Theatermuseum. Teil 1 Geschichte - Bilder - Dokumente; Teil 2 Relikte einer ehemaligen Theaterbibliothek - Dokumentation, Berlin 2011ff.
(25) Friedrich Wilhelm Graf von Redern (1802-1883), Jurist, Kammerherr, Wirklicher Geheimer Rat, Politiker, Generalleutnant (1866).
(26) Giacomo Meyerbeer (1791 - 1864), Pianist, Komponist, Dirigent.
(27) Vgl. von Redern, S. 234 f.
(28) Vgl. Almanach für Freunde der Schauspielkunst auf das Jahr 1836, hrsg. von L. Wolff, Berlin 1837, S. 5.
(29) Karl Theodor von Künstner (1784 - 1864), Offizier, Jurist, Autor, bayerischer Hofrat, Leiter des Leipziger Stadttheaters (1817-1828), Direktor des Darmstädter Hoftheaters (1830-1831), Intendant des Münchener Hoftheaters (1833-1841)
(30) Vgl. von Küstner, S. 214.
(31) Botho von Hülsen (1815 - 1886), Premier-Leutnant, Kammerherr (1851). Vgl. auch: "Unter Zwei Königen". Erinnerungen an Botho von Hülsen, General-Intendant der Königlichen Schauspiele 1851-1886. Gesammelt und herausgegeben von Helene von Hülsen, Berlin 1889.
(32) Vgl. "Unter zwei Königen", S. 183.
(33) Hans Heinrich XIV. Bolko Graf von Hochberg-Pleß (1843 - 1926), Diplomat, Komponist (Pseudonym: J. H. Franz), Gründer der Schlesischen Musikfestspiele in Breslau und Görlitz.
(34) Vgl. Müller/Götze/Handrock, S. 149.
(35) Georg Graf von Hülsen-Haeseler (1858-1922), Offizier, Kammerherr, Persönlicher Adjutant des Prinzen Georg von Preußen (1888), Intendant des Königlichen Staatstheaters Wiesbaden (1893-1903).
(36) Vgl. Müller/Götze/Handrock, S. 172.
(37) Vgl. Müller/Götze/Handrock, S. 176.
(38) Vgl. Freydank, S. 374.
(39) Georg Droescher: Die vormals Königlichen, jetzt Preußischen Staatstheater zu Berlin. Statistischer Rückblick auf die künstlerische Tätigkeit und die Personalverhältnisse während der Zeit vom 1. Januar 1886 bis 31. Dezember 1935, Berlin 1936, S. 40.
(40) Vgl. Droescher, S. 50.
(41) Heinz Tietjen (1881-1967), Regisseur, Dirigent, Intendant des Stadttheaters Trier (1907-1922) und der Oper in Breslau (1922-1925), Intendant der Städtischen Oper Berlin (1925-1926), Künstlerischer Leiter der Bayreuther Festspiele (1931-1944).
(42) Vgl. Thomas Wieke: Vom Etablissement zur Oper. Die Geschichte der Kroll-Oper, Berlin 1993, S. 110.
(43) Eigentlich Gustav Gründgens (1899-1963), Schauspieler, Regisseur und Intendant
(44) Vgl. Heinz Tietjen 1881 - 1967. Intendant, Dirigent und Regisseur. Bilder aus seinem Leben. Eine Ausstellung im Theater Trier, Trier 1992, S. 23.
(45) Vgl. von Redern, S. 235.
(46) Vgl. von Redern, S. 133.
(47) Vgl. Ingrid Kunze/Sigrun Reinhardt: Generalintendanz der preußischen Staatstheater. Eine Bestandsinformation. In: Archivmitteilungen 5/1978, S. 181.
(48) Vgl. Die Berliner Hoftheater. Festschrift für die Festspiele anlässlich des Regierungsjubiläums Sr. Majestät Wilhelms II. Deutschen Kaisers und Königs von Preußen. Mit gütiger Förderung der Berliner Generalintendantur für den Verlag der Zeitschrift "Das Theater", hrsg. von Erich Köhler, Berlin 1913. Zitiert nach Müller/Götze/Handrock, S. 172 f.
(49) Vgl. Ingrid Kunze: Die Geschichte der Generalintendanz der preußischen Staatstheater und ihrer schriftlichen Überlieferung. Abschlussarbeit an der Fachschule für Archivwesen Potsdam, Merseburg 1976, S. 31 ff.
(50) Vgl. Kunze/Reinhardt, S. 179-181.
(51) Vgl. Kunze/Reinhardt, S. 179.
(52) Vgl. Gutachten des Zentralen Staatsarchiv der DDR, Abt. Merseburg über die archivische Zugehörigkeit des Bestandes "Generalintendanz der preußischen Staatstheater", [1966] in: I. HA Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 996, o. Bl.



Benutzungshinweise:

Der Bestand ist wie folgt zu bestellen: BPH, Rep. 119, Nr. xy
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: BPH, Rep. 119 Generalintendanz der Staatstheater, Nr. xy

Berlin, November 2022
Anke Klare M.A.


Anlage:
Namentliches Verzeichnis der Leitenden Direktoren und Intendanten

1786 - 01. 08. 1787 Theophil Doebbelin, Direktor
1787 - 1794 Johann Jacob Engel
1787 - 1796 Karl Wilhelm Ramler Direktorium
1787 - 01. 05 1788 Johann August von Beyer
1795 - 1796 von Warsing
1796 - 22. 09. 1814 August Wilhelm Iffland, General-Direktor
10. 01. 1815 - 1828 Karl Friedrich Moritz Paul Graf von Brühl, General-Intendant
1831 - 1842 Friedrich Wilhelm Graf von Redern, General-Intendant
Juni 1842 - 1851 Karl Theodor von Küstner, General-Intendant
01. 06. 1851 - 30. 09. 1886 Botho von Hülsen, General-Intendant
10. 10. 1886 - 31. 12. 1902 Hans Heinrich XIV. Bolko Graf von Hochberg-Pleß
01. 01. 1903 - 10. 11. 1918 Georg Graf von Hülsen-Haeseler, General-Intendant
Zitierweise
GStA PK, BPH, Rep. 119
Umfang: 80,1 lfm (4.227 VE)
Bereitstellendes Archiv: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz